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Service: Neue Urteile zum Immobilienmarkt

Mietkaution, Betriebskosten, Laubrente. Die Urteile im Immobilienrecht.

Mietkaution

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter ausstehende Mietzahlungen nach einer Kündigung ihrer Wohnung nicht mit ihrer Kaution verrechnen dürfen. Dadurch würde der „Sicherungszweck der Kaution leerlaufen“. Denn die Kaution solle den Mieter nicht von Mietzahlungen freistellen, sondern Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter absichern, die sich zum Beispiel daraus ergeben könnten, dass Schönheitsreparaturen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. (AZ: 65 S 139/10) büs

Betriebskosten
Rechnet ein Vermieter mehrerer Häuser Betriebskosten ab, ohne den Verteilerschlüssel angegeben zu haben, so wird die – vom Mieter an sich einzuhaltende – Zwölfmonatsfrist nicht in Gang setzt, innerhalb deren er gegen die Abrechnung Einwendungen erheben kann. Der Bundesgerichtshof bemängelte, dass der Abrechnung nicht entnommen werden könne, ob nach Verbrauch, Personenbelegung, Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Nutz- oder Grundstücksfläche umgelegt wurde. (AZ: VIII ZR 27/10) büs

Laubrente
Grundsätzlich sind Hauseigentümer verantwortlich dafür, das Laub, das von Bäumen ihres Nachbarn auf ihr Grundstück fällt, zu beseitigen. Sie haben insoweit eine „Duldungspflicht“. Etwas anderes gilt, wenn deutlich mehr Laub von den Bäumen auf ihr Grundstück kommt und sich dadurch eine „wesentliche Beeinträchtigung“ ergibt. Dann hat der Nachbar gegebenenfalls Anspruch auf Kostenersatz für die Beseitigung der nachbarschaftlichen Immissionen vom Urheber: die „Laubrente“. (BGH, V ZR 84/04) büs

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