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Service: Urteile zum Mietrecht

Neue Urteile zu den Themen Rechtsschutzversicherung, Mängelbeseitigung, Gartengestaltung und Modernisierungskosten.

Rechtsschutzversicherung

Streitet ein Wohnungseigentümer mit der Gemeinschaft über eine Jahresendabrechnung und geht der Fall – mit der Deckung seiner Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt – vor Gericht, darf die Versicherung die Verfahrenskosten später nicht vom Anwalt ersetzt verlangen, wenn erste und zweite Instanz verloren gehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Versicherung wusste, dass für das Revisionsverfahren nur geringe Erfolgsaussichten bestehen. Es ging um 6000 Euro. (OLG Celle, AZ: 3 U 83/10) büs

Baumängel

Bauherren, die beim Bauunternehmer Mängel am neuen Gebäude reklamieren, können auf den erforderlichen „Kostenbeseitigungsbetrag“ nur dann die Mehrwertsteuer verlangen, wenn sie die Mängel auch tatsächlich beseitigt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings können sie bereits vor der Beseitigung einen „Vorschuss“ in einer Höhe verlangen, der die Mehrwertsteuer umfasst. Auf Verlangen müssen sie aber nachweisen, dass die Mängel behoben wurden. (BGH, AZ: VII ZR 176/09) büs

Gartengestaltung
Auch wenn ein Garten erst drei Jahre nach dem Einzug in ein Haus gestaltet wird, kann der steuerliche Vorteil einer haushaltsnahen Dienstleistung nicht in Anspruch genommen werden. In dem Fall beabsichtigte ein Ehepaar, die Kosten für Erd- und Pflanzarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen (im Jahr 2010 bis 4000 Euro möglich). Doch weil es sich beim Anlegen des Gartens nicht um Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen handelte, gingen sie leer aus. (FG Rheinland, AZ: 4 K 2708/07) büs

Modernisierung
Die Kosten einer Modernisierung dürfen anhand der Wohnfläche auf alle Wohnungen eines Hauses verteilt werden – auch wenn die Mieter unterschiedlich stark davon profitieren. Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster (AZ: 8 S 131/09), auf die der Deutsche Mieterbund hinweist, jedenfalls dann, wenn die Kosten nicht separat erfasst werden können. In dem Fall war die oberste Geschossdecke gedämmt worden, was vor allem der obersten Wohnung durch mögliche Energieeinsparung zugute kam. dpa

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