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Immobilien: Sozialhilfeempfänger auf Wohnungssuche

Für Empfänger von Transferleistungen werden die Mieten im sozialen Wohnungsbau bald zu teuer. Billigere Alternativen werden auch knapp

Der erste April wird für Eigentümer von Häusern, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mit Förderungen errichtet wurden, kein fröhlicher Tag: Dann werden die Subventionen außerplanmäßig gekürzt. Da die betroffenen Immobilien größtenteils hoch verschuldet sind, müssen sie die geringeren Förderungen durch höhere Mieten wieder hereinholen: Diese steigen um 30 Cent pro Quadratmeter. Dann wird es Kündigungen hageln, befürchten Hauseigentümer. Denn ein großer Teil der Mieter sind Sozialhilfe-Empfänger, und diese dürfen dem Gesetze nach nicht in teuren Wohnungen leben. Anders ausgedrückt, wer Sozialhilfe bekommt, wird durch den Subventionsabbau künftig keine Sozialbauwohnung mehr nutzen dürfen.

Dabei waren Empfänger von Wohngeld oder Sozialhilfe bei Hauseigentümern in den vergangenen Jahren gern gesehene Mieter. Denn die Eigentümer wussten: Ihre Mieten kommen vom Staat, und kein Schuldner ist vertrauenswürdiger als die Öffentliche Hand. Dies galt nicht nur für den Sozialen Wohnungsbau, sondern auch für frei finanzierte Immobilien, sofern diese für kleines Geld vermietet wurden. Doch nun hat sich der Wind gedreht. Weil die Subventionen im sozialen Wohnungsbau gekürzt werden. Und weil die Sozialämter zunehmend Druck auf die Bezieher von Transfereinkommen ausüben, sich billigere Adressen zu suchen.

„Noch im März werden die Hauseigentümer die Mieterhöhungen verschicken“, sagt Hiltrud Sprungala, „und dann kommt die große Auszugswelle.“ Nach Angaben der Geschäftsführerin vom Landesverband freier Wohnungsunternehmer (LfW) können die Mieter von Sozialwohnungen auch gar nicht anders. Denn sie bekommen die Kosten für ihre Unterkunft vom Sozialamt nur dann erstattet, wenn die Wohnungen bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen werden jedoch bei fast allen Sozialbauimmobilien überschritten, wenn die Mieten in diesem Jahr um 30 Cent angehoben werden oder spätestens wenn die Preise im April 2005 erneut aufgrund eines außerplanmäßigen Subventionsabbaus steigen. Die Folge: Das Sozialamt wird die Hilfeempfänger dazu auffordern, eine neue Wohnung zu suchen, wenn sie nicht ganz auf ihre Transferleistungen verzichten wollen.

Teure Wohnung – keine Mieter

Wenn jedoch die Empfänger von Transferleistungen aus den sozialen Wohnungsbauten ausziehen, dann stecken die Immobilien-Unternehmen richtig in der Klemme. Neue Mieter werden sie nämlich wegen der hohen Mieten von rund fünf Euro kaum finden. Denn die Voraussetzung für den Einzug in eine Sozialbauwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Doch diesen bekommen neben den Sozialhilfeempfängern nur Menschen mit kleinen Einkommen. Diese können sich aber die teueren Sozialbaumieten nicht leisten. „Es wird noch mehr Leerstand geben“, sagt die LfW-Chefin voraus.

Ob eine Wohnung „angemessen“ ist für einen Empfänger von Sozialhilfe, das überprüfen die Bezirksämter. Diese nehmen ihre Aufgabe ernst. „Die Mietobergrenzen sind klar geregelt, und wir erwarten, dass man sich daran hält“, sagt beispielsweise Frank Balzer, Bezirksstadtrat für Soziales im Berliner Bezirk Reinickendorf. Wer in einer zu großen oder zu teuren Wohnung lebe, habe drei Monate Zeit, sich eine angemessene andere Immobilie zu suchen. Eine Verlängerung dieser Frist seit unter Umständen möglich, beispielsweise weil die Wohnungssuche aufgrund einer Erkrankung nicht zuzumuten sei. Doch „wenn sich jemand kategorisch weigert umzuziehen, dann zahlen wir nicht mehr“, sagt Balzer.

Wer Sozialhilfe bezieht, darf eine maximal 50 Quadratmeter große Wohnung für höchstens 227,50 Euro mieten. Zählen mehrere Personen zum Haushalt, dann dürfen sie mehr Wohnraum beanspruchen, zwischen zehn und 15 Quadratmeter je weitere Person. Auch die maximal zulässige Miete steigt mit der Haushaltsgröße: um 40 Euro bis gut 50 Euro je Person. Kostet die Wohnung weniger als den zulässigen Höchstbetrag, gibt es weniger Geld. Zieht eine Person aus dem Haushalt aus, dann muss ein Untermieter gesucht werden – oder der zurückgebliebene Wohnungsnutzer muss auch ausziehen. Allerdings haben die Ämter einen Ermessensspielraum. Liegt die Miete nur geringfügig über den Höchstgrenzen, wird der Sozialhilfeempfänger unter Umständen nicht zum Umzug gezwungen: „Wenn er plausibel begründen kann, dass er sich den Restbetrag von anderen Ausgaben abspart“, sagt Bernd Böttcher, Bürgerberater der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Viel bleibt einem Sozialhilfeempfänger aber nicht übrig, um eine höhere Miete zu zahlen, denn er muss mit einem „Regelsatz“ von 296 Euro im Monat auskommen.

Zumutbar ist der Umzug in eine andere Immobilie angesichts eines Leerstandes von über 100000 Wohnungen in der Stadt nach Expertenmeinung durchaus. Wie viele dieser Objekte jedoch den Sozialamt-Kriterien eines „angemessenen Wohnraums“ entsprechen, weiß niemand. „Der mittlere Mietpreis steigt zwar nicht dramatisch“, sagt Hartmann Vetter, „doch die Mieten von Sozialwohnungen und günstiger Immobilien steigen ständig“, so der Chef des Berliner Mietervereins. Anders ausgedrückt, die Statistik verschweigt, dass es immer weniger billige Wohnungen gibt, obwohl die Berliner immer weniger Geld in der Tasche haben.

Dies zeigt auch ein aktueller Bericht des Statistischen Landesamtes. Danach erhielten Ende vergangenen Jahres 16 Prozent mehr Menschen Wohngeld als noch ein Jahr zuvor. Rund 243000 Haushalte sind inzwischen von den Zuweisungen abhängig. In einzelnen Stadtteilen wie Neukölln erhält jeder fünfte Haushalt die staatliche Unterstützung. Wohngeld bekommen nicht nur erwerbslose Sozialhilfeempfänger, sondern auch Menschen mit geringen Einkommen.

Sollte die große Umzugswelle über die Stadt schwappen, dann kommt es nicht nur die betroffenen Mieter teuer zu stehen, sondern auch die Wohnungseigentümer. „Die Sozialämter verhalten sich wie unseriöse Vertragspartner“, sagt Dieter Blümmel, Sprecher von Haus und Grund. Wenn der Wohnungsnutzer in den letzten Monaten vor seinem Auszug Schulden hinterlässt, zahle das Sozialamt diese nicht. Häufig blieben die Grundeigentümer außerdem auf den Kosten für Schönheitsreparaturen sitzen, die üblicherweise vom Mieter durchgeführt werden müssen.

Einen Stab bricht der Grundeigentümer-Lobbyist über die Empfänger von Transferleistungen deshalb aber nicht. Dafür seien zu viele Berliner betroffen: „Inzwischen verarmt auch zunehmend der Mittelstand“, sagt er, „ganz normale Leute, die immer pünktlich ihre Miete bezahlt hatten und plötzlich ihren Job verlieren.“

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