zum Hauptinhalt

STICHWORT ENERGIEAUSWEIS: STICHWORT ENERGIEAUSWEIS

Es gibt den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird.

Es gibt den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung

erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. In anderen Fall ist eine aufwändigere und deshalb oft teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater

erforderlich.

BEDARFSBASIERTE

ENERGIEAUSWEISE

Sie werden vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der

ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

VERBRAUCHSBASIERTE ENERGIEAUSWEISE

Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis

beauftragen.

WAHLFREIHEIT

Die bisherige Wahlfreiheit für bestehende Wohngebäude zwischen

verbrauchs- und bedarfsabhängigen Energieausweisen ist am 30. September 2008 ausgelaufen. Lediglich für Wohngebäude, die fünf oder mehr Wohnungen haben

oder für die der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde,

können weiterhin auch

verbrauchsabhängige

Energieausweise erstellt werden. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false