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Immobilien: Vermieter wollen sich wehren

Die auf drei Monate verkürzte Kündigungsfrist von alten Mietverträgen stellt nach Auffassung von Dieter Blümmel, Sprecher von Haus&Grund, möglicherweise einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass Vermieter die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auf den Prüfstand stellen.

Die auf drei Monate verkürzte Kündigungsfrist von alten Mietverträgen stellt nach Auffassung von Dieter Blümmel, Sprecher von Haus&Grund, möglicherweise einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass Vermieter die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auf den Prüfstand stellen. Ob es so weit kommt, ist bisher noch unklar. Voraussetzung dafür wäre, dass ein einzelner Vermieter gegen die kurzfristige Kündigung eines langjährigen Mieters klage erhebt – und den Fall bis zum Verfassungsgericht tragen würde. Die verkürzten Kündigungsfristen sind den Vermietern besonders vor dem Hintergrund des ohnehin großen Wohnungsleerstandes in Berlin ein Dorn im Auge. Allerdings haben Grundeigentümer zumindest beim Abschluss neuer Verträge Gestaltungsmöglichkeiten , um wenigsten in den ersten Jahren eine rasche Abfolge von Mietabschlüssen und Kündigungen zu verhindern: In den Standardmietverträgen gibt es inzwischen eine Klausel zum Ausschluss der Kündigung für die Dauer von maximal vier Jahren . Eine solche Vereinbarung bindet dann jedoch beide Vertragspartner. Nicht zulässig sind dagegen nach Angaben von Blümmel befristete Mietverträge. Einzige Ausnahme: Es liegen besondere Gründe vor, die dann ausdrücklich in den Vertrag genannt werden müssen. Zu den Ausnahmen kann beispielsweise die sich bereits bei Vertragsabschluss abzeichnende Nutzung der Wohnung durch ein Familienmitglied in einigen Jahren zählen. Ebenfalls zulässig: Eine in der Zukunft geplante Sanierung der Wohnung oder ein Abriss des Hauses. Neben der ausdrücklichen Begründung der Maßnahme im Vertrag muss der Mieter rechtzeitig vor Ende der Mietdauer an die vereinbarte Kündigung erinnert werden. ball

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