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Ruhe da drüben! Wenn man den Fernseher der Nachbarn in seiner Wohnung hört, ist dieser vermutlich zu laut eingestellt.

© Christin Klose/dpa

Ruhestörung in der Wohnung: Was tun bei lauten Nachbarn

Spielende Kinder, bellende Hunde, feiernde Studenten: Im Mietshaus wird der Lärm der Nachbarn manchmal unerträglich. Wie sich Mieter wehren können.

Zunächst sollte man das Gespräch suchen, empfiehlt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Man kann den Nachbarn in die Wohnung bitten, damit er erlebt, wie sich Lärm in der Nachbarwohnung auswirkt.“ Kinderlärm akzeptieren viele zwar, aber auch hier lohnt ein Gespräch: „Vielleicht ist es ja doch möglich, dass Eltern mäßigend auf ihre Kinder einwirken“, sagt die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Kompromisse seien oft naheliegend. Leider werde aber viel zu selten Gebrauch davon gemacht, erlebt die Rechtsanwältin.

Hilft das nicht, sollte ein Lärmprotokoll angefertigt werden, das Datum und Uhrzeit der Belästigung festhält. „Das Protokoll sollte objektiv überprüfbar sein“, rät Silvia Jörg, Leiterin des Interessenverbandes Mieterschutz in Hamburg. Daher sollte man den Lärm vergleichend beschreiben, etwa so: „Es war so laut, dass der Fernseher lauter als Zimmerlautstärke gestellt werden musste und Gespräche in normaler Lautstärke nicht möglich waren.“ Mit dem Protokoll kann der Vermieter störende Nachbarn abmahnen und Ruhe einfordern.

Vielen Nachbarn ist nicht bewusst, dass sie zu laut sind

Beeinträchtigt Nachbars Lärm den Wohngebrauch, sei dies ein Mangel, der zur Mietminderung berechtige, erklärt Jörg weiter. Unerlässlich sei aber, dass der Vermieter zuvor informiert wird.

„Bei Partylärm bis in die frühen Morgenstunden und uneinsichtigen Feiernden bleibt im Zweifel nur der Anruf bei der Polizei“, sagt Ropertz. Das sollte aber „wirklich das letzte Mittel sein“, betont Jörg. Nimmt die Polizei die Lärmstörung auf, ist der Vorgang jedenfalls offiziell dokumentiert. Das kann helfen, den Lärm später zu belegen.

Grundsätzlich empfiehlt Jörg Mietern, rücksichtsvoll miteinander umzugehen: „Das ehemals gute Nachbarschaftsverhältnis ist schnell gestört und oft nur schwer wieder zu kitten.“ Vielen Nachbarn sei nicht bewusst, dass sie zu laut sind. Es müsse aber niemand Lärm in der eigenen Wohnung hinnehmen.

„Mitunter sind auch Baumängel, also ein unzureichender Schallschutz, Ursache dafür, dass man jedes Wort und jeden Schritt aus der Nachbarwohnung mitbekommt“, ergänzt Ropertz. Dafür sei der Vermieter verantwortlich. Über ihre Möglichkeiten sollten sich Mieter dann bei ihrem örtlichen Mieterverein informieren.

(dpa)

Leonhard Kehnscherper

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