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Immobilien: Wenn sich die Wohnung nass gemacht hat

Wasserschäden sind ärgerlich und teuer. Wer hilft? Und wie kann man sie verhindern?

Bei starken Regenfällen, Hochwasser oder Rohrbrüchen passiert es immer wieder: Keller oder Wohnungen laufen voll, mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt – teuer und ärgerlich. Aber Ärger mit Wasser droht auch durch übergelaufene Badewannen, defekte Waschmaschinen oder undichte Geschirrspüler. Viele 100 Liter können sich auf diese Weise blitzschnell in die eigene Wohnung ergießen. Wer in einem oberen Geschoss wohnt, kann außerdem auch noch das Domizil der Nachbarn unter sich in Mitleidenschaft ziehen. Neben viel Arbeit drohen dann erhebliche Kosten. Aber mit modernen, technisch gesicherten Hausgeräten, einer eigenen Pumpe und einer geeigneten Versicherung lässt sich im Schadensfall das Desaster in Grenzen halten – verantwortungsvolles Verhalten natürlich vorausgesetzt.

Als Erstes gilt: Bei einem Wasserschaden sollten Wohnungsbesitzer möglichst schnell die Wasserzufuhr an den Absperrventilen oder am Haupthahn abstellen, die Geräte ausschalten und das Wasser aufnehmen. Dadurch können größere Folgeschäden an Inventar und Gebäude verhindert werden – bei Fällen, in denen Wohnungs- oder Hausbesitzer der Lage nicht mehr Herr werden, sollte man die Feuerwehr rufen. Sie kennt sich aus und legt je nach Situation vor Ort fest, ob abgepumpt werden muss oder ob andere Maßnahmen ausreichen. Aber so oder so: Ums Wischen kommt man nicht herum: Denn Abpumpen heißt nicht, dass Haus oder Wohnung anschließend trocken sind. In der Regel bleiben nach dem Pumpen in den Räumen noch etwa drei Zentimeter Wasser zurück. Diese müssen aufgewischt oder mit einem Nass-Trockensauger aufgesaugt werden. Und: Technische Hilfe wie etwa das Abpumpen kann in Rechnung gestellt werden. Die Kosten dafür legen die örtlichen Feuerwehren fest. Im Fall eines Rohrbruchs oder eines vollgelaufenen Kellers kann auch eine Entwässerungspumpe helfen. Entsprechende Geräte kann man im Handel ab 50 Euro kaufen.

Oft müssen Wände und Decken aber nach einem Wasserschaden auch noch professionell getrocknet werden. Heizen und Lüften reicht meist nicht aus, denn bei durchfeuchteten Wänden droht Schimmelpilzbildung, die die Gesundheit gefährden kann. Hat ein Keller oder eine Wohnung unter Wasser gestanden, sollten die Räume daher besser von einem Profi in Sachen Gebäudetrocknung untersucht werden, der Ratschläge geben kann, was nötig ist, um die Räume wieder nutzbar zu machen.

Um einem Wasserschaden durch Geschirrspüler und Waschmaschine vorzubeugen, kann man aber bereits beim Gerätekauf einiges beachten: „Die Hersteller bieten verschiedene Systeme wie Druckschläuche mit Sicherheitsventil, Bodenwannen mit Schwimmerschalter und akustischem Alarm an“, erläutert Claudia Oberascher von der HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung. Relativ sicher sind Verbraucher nach ihrer Auskunft bei Geräten, für die der Hersteller einen Komplettschutz vor Wasserschäden garantiert.

„Es gibt verschiedene Versicherungen, die für einen Wasserschaden aufkommen können“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Für Schäden in anderen Wohnungen, die der Mieter verschuldet hat, hafte seine Privathaftpflicht oder die Gebäudeversicherung. Schäden in der eigenen Wohnung muss die Hausratsversicherung zahlen.

Strittig in solchen Fällen ist aber oft, ob die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Bei Waschmaschinen kann es beispielsweise zum Problem werden, wenn das Gerät ohne Aufsicht läuft, während der Bewohner bei der Arbeit ist.

Generell gilt aber: Wer wegen eines Rohrbruchs oder durch die Schuld eines anderen Mieters einen Wasserschaden in der Wohnung hat, sollte sich immer zuerst an den Vermieter wenden. Dieser muss sich um den Schaden kümmern. Mit anderen Bewohnern des Gebäudes sollte man sich als Betroffener nicht auseinandersetzen. Ist die Wohnung nass, kann auch die Miete gemindert werden.

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