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Wirtschaft: Immobilienfinanzierung: Baugeld vom Rentenkonto

Haus oder Zusatz-Rente? Bausparvertrag oder private Altersvorsorge?

Haus oder Zusatz-Rente? Bausparvertrag oder private Altersvorsorge? Diese Fragen stellen sich vor allem Familien mit geringem Jahreseinkommen, da sie es sich mit Sicherheit kaum leisten können, in zwei Spartöpfe gleichzeitig einzuzahlen.

Haus und Zusatz-Rente, lautet seit Mai diesen Jahres die Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Mit der Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die staatlich geförderte "Riester-Rente" sei beides möglich. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer wegen der besseren finanziellen Förderung für die private Altersvorsorge statt für einen Bausparvertrag, steht ihm der Weg zu den eigenen vier Wänden dennoch offen - zumindest theoretisch.

Das so genannte modifizierte Entnahmemodell des Arbeitsministers sieht nämlich vor, dass der Anleger sich zinslos Geld zum Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie vom privaten Rentenkonto leihen kann. Allerdings muss er erst einmal 20 000 Mark angespart haben, ehe der potenzielle Bauherr sein Renten-Konto zur Immobilienfinanzierung anzapfen darf. Das Entnahmelimit liegt bei 100 000 Mark.

Aber selbst wer sich schon 2002 für die Privatrente a la Riester entscheidet, braucht mehrere Jahre, bis er wenigstens die Mindestsumme von 20 000 Mark auf seinem Rentenkonto zusammenhat. Und das ist zweifellos nicht gerade viel für den Bau eines Hauses. Hinzu kommt, dass gerade bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen - der Zielgruppe des Entnahmemodells - die Ansparphase besonders lang ist. Mit dem sukzessiven Ansteigen der Beitragshöhe und der staatlichen Förderbeträge bis zum Jahre 2008, wird sich die Ansparzeit dann allerdings verkürzen.

Obwohl das Baugeld vom Riesterkonto selbst angespart ist, ist es de facto kein Eigenkapital, sondern ein Kredit. Diese Schuld muss der Bauherr natürlich auch tilgen, und das auch noch recht schnell. Der Betrag ist ab dem zweiten auf die Entnahme folgenden Jahr zurückzuzahlen - in gleichen Monatsbeträgen bis zum 65. Lebensjahr. Schon bei der Entnahme der Mindestsumme von 20 000 Mark und einer Rückzahlungszeit von 20 Jahren liegt die monatliche Belastung bei 83 Mark - zusätzlich zu den laufenden Beiträgen für die private Altersvorsorge und den Kosten für Zins und Tilgung der Hypothek. Vor allem Bauherren mit einem schmalen Budget wird diese Last zusätzlich drücken. Zumal sie diese Raten aus ihrem Netto-Einkommen speisen müssen: Ihren "Riester-Steuervorteil" haben sie schließlich schon beim Sparen verbraucht.

Gerät der Hausbesitzer - trotz seines mit spitzem Bleistift erstellten Finanzierungs- und Tilgungsplans - mit seinen Rückzahlungen auf das "Riester-Konto" um mehr als einen Jahresbeitrag in Verzug, fordert Vater Staat seine Förderung für den noch ausstehenden Restbetrag zurück. Hinzu kommen noch fünf Prozent Zinsen ab dem Zeitpunkt der Geldentnahme.

Wer seine Immobilie - egal aus welchen Gründen - verkauft oder vermietet, muss das Restdarlehen innerhalb einer bestimmten Frist auf das Rentenkonto zurückzahlen, damit er die Förderung nicht verliert. Es sei denn, er kauft sich ein neues Haus oder eine neue Wohnung zur Selbstnutzung.

Andere Tücken des Entnahmemodells werden sich mit Sicherheit erst nach und nach in der Praxis zeigen. Schon wegen des höheren Verwaltungsaufwandes werden viele Anbieter von Vorsorgeprodukten von einer Beleihung der "Riester-Konten" nicht begeistert sein. Egal ob Gebühren für die Auszahlung oder das Rückzahlungskonto, sie werden mit Sicherheit nach Mitteln und Wegen suchen, das Modell so unattraktiv wie möglich zu gestalten. Da die Entnahme für den Bauherren vordergründig zinslos ist, entstehen den Anbietern von "Riester-Produkten" folglich Zinsverluste: Das geliehene Geld steht für den Kapitalaufbau ja nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Das gefährdet aber die für die staatliche Zertifizierung des Produkts geforderte Kapitalerhaltungsgarantie. Danach muss der Anbieter des Vorsorgeprodukts mindestens den vom Versicherten eingezahlten Betrag plus der staatlichen Förderung als lebenslange Rente auszahlen. Und schließlich wollen und müssen die Banken, Versicherungen und Fondsmanager auch noch etwas bei der ganzen Geschichte verdienen.

So ganz traut der Arbeitsminister seinem modifizierten Entnahmemodell wohl auch nicht. In der von seinem Hause in einer Auflage von 31 Millionen Exemplare unters Volk gebrachten Informationsbroschüre findet es jedenfalls keine Erwähnung.

Jörn Pestlin

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