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Wirtschaft: In der Regierungskoalition wachsen die Zweifel an der Abgeltungssteuer

Finanzexperten befürchten Steuerausfälle statt Mehreinnahmen /Union legt Positionspapier vor

Berlin (asi/ke/HB). Nur wenige Tage nachdem sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erneut für die Einführung einer Zins Abgeltungssteuer von 25 Prozent und einer damit verbundenen kurzfristigen Amnestie für Schwarzgeldsünder stark gemacht hat, erntet er wieder Kritik. In Koalitionskreisen aber auch bei Experten wachsen die Bedenken über das steuerliche Instrument – insbesondere aus fiskalpolitischer Sicht. Gleichzeitig signalisiert die Union eine Ablehnung der geplanten Steuer. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sollen in Zukunft nicht nur Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25 Prozent statt dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Die Regierung erhofft sich durch eine zeitlich befristete Rückholaktion auch, dass rund 100 Milliarden Euro Schwarzgeld aus dem Ausland wieder nach Deutschland zurückgeholt und versteuert werden.

„Das ganze Gesetz hat nur Sinn, wenn unter dem Strich Mehreinnahmen an den Fiskus fließen“, sagte der Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Finanzen im Bundestag, Jörg- Otto Spiller, am Mittwoch dem Tagesspiegel. Genau daran allerdings gibt es Zweifel. Denn die befürchteten Steuerausfälle durch die 25-prozentige Verzinsung aller Kapitalerträge von rund zwei Milliarden Euro im Jahr können nur durch versteuertes Schwarzgeld kompensiert werden.

Die Regierung plant dazu, Steuersündern eine 25-prozentige Belastung ihres gesamten aus dem Ausland zurückgeholten Vermögens aufzuerlegen und verspricht im Gegenzug Straffreiheit und den Erlass von Hinterziehungszinsen. Wer sich erst 2004 selbst anzeigt, muss mit einem Steuersatz von 35 Prozent rechnen. Ausdrücklich besteht Finanzminister Eichel auf Kontrollmitteilungen. Ob Eichel die Steuersünder damit allerdings bekehren kann, wird bezweifelt.

So rechnet der Bundesverband Deutscher Banken vor, dass es sich mit Eichels Modell nur für Besitzer von Auslandskapital, das nie versteuert wurde, lohnt, das Schwarzgeld zurückzuholen. Denn nur Selbstständige oder Handwerker, die jahrelang weder Umsatz- noch Einkommensteuer auf ihr Auslandskapital gezahlt hätten, stellten sich mit der 25-Prozent-Regel finanziell günstiger als mit einer Selbstanzeige, die es heute bereits gibt. Wer versteuertes Einkommen ins Ausland geschafft hat, um es dort renditeträchtig anzulegen, muss mit Verlusten rechnen, wenn er nicht nur den Ertrag sondern auch das Kapital nachversteuern muss.

Eine größere Hürde ist allerdings die so genannte Kontrollmitteilung. Eichel will sich aus „Gerechtigkeitsgründen“ nicht auf eine anonyme Zahlung einlassen. Er fordert von den Banken eine Mitteilung an die Finanzämter. Nicht nur für die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, ist dieses Mittel jedoch eine zu hohe psychologische Hürde für Schwarzgeldbesitzer. Denn viele von ihnen, das meint auch der SPD-Finanzpolitiker Spiller, seien aktive Unternehmer. Und die Gefahr, die Steuerprüfer der Finanzämter durch Kontrollmitteilungen in die Unternehmen zu locken, sei sehr groß. „Es gibt da noch sehr viel Erörterungsbedarf“, sagt Spiller. Man werde den Gesetzentwurf des Finanzministeriums abwarten.

Die Union will den Steuersündern die Möglichkeit geben, die Steuern anonym nachzuzahlen. Das geht aus einem Konzept des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Michael Meister, hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Ziel dieses Vorschlags sei es, Hemmnisse abzubauen, die den Steuerpflichtigen davon abhalten könnten, „die Brücke zur Steuerehrlichkeit zu beschreiten“, heißt es in dem Positionspapier. Nach dem Konzept soll die Amnestie durch eine anonymisierte Abgeltungssteuer erfolgen. „Dies könnte zum Beispiel durch Zahlung auf ein eigens zu errichtendes Konto bei einer inländischen Bank erreicht werden, die mit der Erklärung verbunden wird, dass es sich bei den betroffenen Geldern um nachzuversteuernde Gelder handelt“, heißt es in dem Papier weiter.

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