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Wirtschaft: Insiderhandel

Als Insiderhandel (siehe Bericht auf dieser Seite) oder Insidergeschäfte werden Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren bezeichnet, die auf Basis vertraulicher Informationen getätigt wurden. Der Insider – der Eingeweihte – nutzt dazu seinen Wissensvorsprung, den er in der Regel wegen seiner beruflichen Aufgaben und Verantwortung hat.

Als Insiderhandel (siehe Bericht auf dieser Seite) oder Insidergeschäfte werden Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren bezeichnet, die auf Basis vertraulicher Informationen getätigt wurden. Der Insider – der Eingeweihte – nutzt dazu seinen Wissensvorsprung, den er in der Regel wegen seiner beruflichen Aufgaben und Verantwortung hat. Das Wertpapierhandelsgesetz nennt als Insider unter anderen die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Insider ist aber auch, wer wegen seines Berufes Kenntnis von einer nicht öffentlich bekannten Tatsache hat, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs eines Wertpapiers beeinflussen könnte. Das gilt zum Beispiel für Analysten. Ziel des Insiders ist es, sich persönlich zu bereichern, indem er kursrelevante Informationen nutzt, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Insidergeschäfte sind verboten und können mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Tsp

LEXIKON

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