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Wirtschaft: Interessenausgleich

Wird ein großer Betrieb geschlossen oder entlässt einen bestimmten Anteil seiner Mitarbeiter, handeln Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Sozialplan aus (siehe Bericht auf Seite 18). Der Ausgleich soll Nachteile der Arbeitnehmer mildern, denen gekündigt oder eine schlechtere Stelle angeboten wurde.

Wird ein großer Betrieb geschlossen oder entlässt einen bestimmten Anteil seiner Mitarbeiter, handeln Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Sozialplan aus (siehe Bericht auf Seite 18). Der Ausgleich soll Nachteile der Arbeitnehmer mildern, denen gekündigt oder eine schlechtere Stelle angeboten wurde. Er setzt etwa die Höhe von Abfindungen fest, speziell für Mitarbeiter mit Kindern oder Schwerbehinderte. Auch regelt er, wie der Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung ausgeglichen wird. Bei Verlegung des Betriebes werden Umzugskosten abgefangen. In der Praxis werden Verhandlungen zum Interessenausgleich hart geführt, da das Unternehmen die Kosten des Sozialplans niedrig halten, der Betriebsrat aber möglichst viel zu Gunsten der Arbeitnehmer herausschlagen will.nh

LEXIKON

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