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Wirtschaft: Internet-Apotheke: Doc-Morris handelt weiter im Netz

Die niederländische Internet-Apotheke Doc-Morris darf Medikamente nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auch weiterhin über das Internet vertreiben. In der schriftlichen Urteilsbegründung des Urteils vom November, die den Betreibern der Internet-Apotheke nach Auskunft des Gerichts jetzt zugegangen ist, heißt es, der Handel mit apothekenpflichtigen Arzneien sei zwar nach deutschem Recht außerhalb einer Apotheke untersagt.

Die niederländische Internet-Apotheke Doc-Morris darf Medikamente nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auch weiterhin über das Internet vertreiben. In der schriftlichen Urteilsbegründung des Urteils vom November, die den Betreibern der Internet-Apotheke nach Auskunft des Gerichts jetzt zugegangen ist, heißt es, der Handel mit apothekenpflichtigen Arzneien sei zwar nach deutschem Recht außerhalb einer Apotheke untersagt. Doc-Morris könne sich aber auf eine EU-Vorschrift stützen, die eine Ausnahme erlaubt. Das Landgericht Frankfurt (Main) hatte im November eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der Doc-Morris-Medikamente erlassen.

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