zum Hauptinhalt

Wirtschaft: ITB 2001: Mitarbeiter mit Kindern werden bevorzugt

Alle Jahre wieder müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen, wer wann Urlaub nehmen kann. Hier die wichtigsten Punkte, die oft Probleme bringen: Muss in jedem Betrieb ein "Urlaubsplan" aufgestellt werden?

Alle Jahre wieder müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen, wer wann Urlaub nehmen kann. Hier die wichtigsten Punkte, die oft Probleme bringen:

Muss in jedem Betrieb ein "Urlaubsplan" aufgestellt werden?

Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.

Wenn die Arbeitnehmer sich in die Liste eingetragen haben: Wer legt endgültig fest, wer zu welcher Zeit Urlaub machen kann?

Kontext:

Die Tagesspiegel-Beilage zur ITB ITB-Gewinnspiel

Der Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Wünsche der Mitarbeiter. Davon darf er nur abweichen, wenn er dringende betriebliche Gründe vorbringen kann oder Terminwünsche anderer Kollegen vorgehen.

Was passiert, wenn mehrere Kollegen zur selben Zeit verreisen möchten, aber nicht alle gleichzeitig entbehrlich sind?

Familienväter (oder -mütter) haben Vorrang vor Alleinstehenden. Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen.

Und wenn Arbeitnehmer einer "Zuteilung" nicht zustimmen?

Gespräche mit Kollegen können zu einer anderen Lösung führen. Sonst entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat beide zusammen. Kommt es zu keiner Einigung, zieht die "Einigungsstelle" - eine Kommission, bestehend aus Betrieb, Betriebsrat und einem Neutralen - den Schlussstrich.

Darf der Chef Betriebsferien anordnen?

Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist. In Betrieben mit Fließbändern etwa sind Betriebsferien ganz normal.

Kann ein Urlaubstermin vom Arbeitnehmer später geändert werden?

Ja - wenn dringende persönliche Gründe dafür sprechen. Beispiel: Ein naher Angehöriger stirbt. Dann muss neu geplant werden.

Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?

Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Zum Beispiel: einen unerwartete Auftragsflut oder die Krankheit mehrerer Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, dafür Ersatz zu bekommen.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird: Kann er die dadurch ausgefallenen Tage "anhängen"?

Nein. Er muss sich neu mit seinem Chef abstimmen. Das kann schon während des Urlaubs geschehen. Eine eigenmächtige Verlängerung ist Grund für eine Abmahnung.

Kann ausgefallener Urlaub noch im folgenden Jahr genommen werden?

Ja - allerdings muss das im Regelfall bis zum 31. März geschehen. Dann läuft der gesetzlichen "Übertragungszeitraums" ab, je nach Tarifvertrag auch später.

bue

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false