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Wirtschaft: Justizministerin will Mittellosen Weg aus der Verschuldung erleichtern

Kein Insolvenzverfahren mehr nötig / Anwälte kritisieren Gesetzentwurf

Berlin - Völlig überschuldete Privatpersonen sollen ihre Schuldenlast künftig wesentlich unkomplizierter als bisher loswerden können. Das sieht ein Arbeitsentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Wenn von vornherein feststeht, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, soll künftig kein aufwendiges Insolvenzverfahren mehr nötig sein. Stattdessen solle der Schuldner selbst die Verantwortung für das Entschuldungsverfahren übernehmen.

Seit 1999 gibt die Insolvenzordnung Verbrauchern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien, wenn sie sechs Jahre lang alles tun, um ihre Gläubiger zu bezahlen. Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte steigt seit Jahren dramatisch an.

Zurzeit seien rund 3,1 Millionen Haushalte überschuldet, sagte Kai Henning, Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Das betreffe rund acht Millionen Menschen, ein Zehntel der Gesamtbevölkerung – darunter 1,5 Millionen Kinder.

Bisher ist vorgeschrieben, dass der überschuldete Verbraucher einen Insolvenzverwalter an die Seite gestellt bekommt, der für die Verteilung seines Restvermögens an die Gläubiger sorgt. In sehr vielen Fällen ist aber überhaupt kein Vermögen vorhanden – nicht einmal, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies führt zu erheblichen Belastungen für die Justizhaushalte der Länder.

Nach Zypries’ Entwurf soll dies anders werden: Für mittellose Schuldner gibt es künftig ein eigenes Verfahren ohne Insolvenzverwalter. Der Schuldner muss selbst die Forderungen, die er nicht mehr bedienen kann, auflisten. Was nicht auf der Liste steht, wird auch von der Entschuldung nicht umfasst. Die tritt ein, wenn der Schuldner sich acht Jahre lang – zwei mehr als bisher – um die Befriedigung der Gläubiger bemüht und vor allem aktiv nach Arbeit sucht. Sobald er den Wohnsitz wechseln will oder mehr als 1500 Euro pfändbares Vermögen erwirbt, muss er die Gläubiger benachrichtigen – macht er einen Fehler, gibt es keine Entschuldung.

Auch einen Treuhänder, an den der Schuldner sein pfändbares Einkommen abführt, soll es nicht mehr geben, um die Kosten dafür einzusparen. Der Zypries-Entwurf ist als Beratungsgrundlage für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gedacht, die bis zur Justizministerkonferenz am 1./2. Juni in Erlangen Vorschläge für einen endgültigen Gesetzesentwurf erarbeiten soll.

Bei Anwälten stößt der Entwurf auf scharfe Kritik. Das Entschuldungsverfahren setze zu sehr auf die Eigenverantwortung des Schuldners, sagte DAV–Experte Henning. Der Schuldner werde allein gelassen, zumal die Zahl der Schuldnerberatungsstellen bei weitem nicht ausreiche und überdies von den Ländern zurückgefahren werde. „Das Verfahren verliert dann einfach die soziale Akzeptanz“, und zwar auf allen Seiten: Für die Gläubiger sei es auch wichtig, eine Anlaufstelle in Gestalt eines Treuhänders zu haben.

Für Kritik sorgt auch die Absicht, den Gläubigern während des Entschuldungsverfahrens weiterhin grundsätzlich zu erlauben, beim Schuldner zwangsvollstrecken zu lassen – das geht im Insolvenzverfahren nicht. Der Gesetzesentwurf lässt dies zu, stellt aber fünf Alternativen zur Diskussion, wie die Insolvenzgerichte im Einzelfall die Zwangsvollstreckung eindämmen können. ms (HB)

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