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KARRIERE Frage: an Jürgen Hesse Büro für Berufsstrategie

Muss ich auf jede Frage antworten?

Ich bin Finanzexpertin, 42, Mutter von zwei Kindern und habe demnächst ein Vorstellungsgespräch in einem internationalen Konzern. Ich befürchte, dass ich dort wieder einmal auf Fragen „Wie wollen Sie einen Vollzeitjob mit Ihrer Familie vereinbaren? “ antworten muss. Wie kann ich darauf reagieren, ohne in eine Rechtfertigungsposition zu kommen?

Ihre Befürchtung ist leider nicht ganz unbegründet. Denn Emanzipation hin oder her – die Tatsache, dass Frauen sich im Vorstellungsgespräch häufig mit zusätzlichen Fragen, insbesondere das Familienmanagement betreffend, konfrontiert sehen, lässt sich bis heute nicht wegdiskutieren.

„Wie sieht es mit Ihrer Familienplanung aus?“ oder „Haben Sie nicht das Gefühl, Sie würden Ihre Kinder vernachlässigen, wenn Sie bei uns arbeiten?“ sind dabei die ungeschicktesten Spitzenreiter. Natürlich fallen diese Fragen ganz eindeutig unter die Kategorie „unzulässig“. Grundsätzlich sind alle Fragen, die nicht „arbeitsbezogen“ sind, verboten. Das heißt, wenn sie mit dem zu besetzenden Arbeitsplatz in keinem direkten Zusammenhang stehen. Fragen nach der politischen Einstellung gehören ebenso dazu wie Heiratsabsichten, Familienplanung und Schwangerschaft oder Fragen nach dem Lebenspartner und dessen Beruf.

In der Realität jedoch halten sich nur die wenigsten Personaler an diese Vorgaben. Die leidige Konsequenz: Oft genug werden Bewerber in Vorstellungsgesprächen durch allzu private Fragen verunsichert und geraten in Gewissenskonflikte. Nicht darauf zu antworten oder auf die Unzulässigkeit der Frage hinzuweisen, ist allerdings auch keine gute Lösung. Denn dann denkt sich der Arbeitgeber seinen Teil und Sie sind sehr wahrscheinlich aus dem Bewerberrennen. Besser ist es in der Tat, sich vor dem Gespräch klare Botschaften und dezidierte Antworten zu solchen Themen zu überlegen. Dann ist man vorbereitet und lässt sich nicht aus der Fassung bringen.

In Ihrem konkreten Fall könnte eine charmante Antwort etwa so lauten: „Mein erstklassiges Kommunikationsvermögen, meine ausgeprägte Sozialkompetenz und meine gut entwickelte Fähigkeit zum Multitasking erleichtern mir nicht nur die Arbeit als Finanzexpertin, sondern auch meine Aufgaben als Mutter.“ Damit schaffen Sie einen direkten Übergang von der eher kritischen Frage zu Ihren vorhandenen Kompetenzen. In anderen Fällen sind durchaus auch kleine Notlügen zulässig – ohne dass diese später Konsequenzen für Ihren Arbeitsvertrag hätten. Denn wer solche Fragen stellt, verdient keine ehrliche Antwort. Foto: Promo

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an Jürgen Hesse

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