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KARRIERE Frage: an Jürgen Hesse Büro für Berufsstrategie

Wann frage ich nach dem Geld?

Ich bin Sozialarbeiterin und derzeit auf Jobsuche. In Stellenanzeigen wird bei der Bezahlung häufig nur die Tarifbezeichnung genannt, was für mich wenig aussagekräftig ist. In meinem Berufsfeld reichen die Eingruppierungen von Stufe neun bis elf, die Bezahlung ist also sehr unterschiedlich. Ich frage mich nun, ob ich vor einer Bewerbung beim Arbeitgeber die konkrete Bezahlung erfragen kann? Oder sollte die eigene Gehaltsvorstellung nur im Bewerbungsschreiben genannt werden? Was ist hier üblich und angemessen?

Natürlich spielt Geld eine wichtige Rolle im Leben und deshalb auch bei der Jobsuche. Daher ist es nur sehr verständlich, dass Sie wissen möchten, mit welchem Gehalt Sie rechnen können, bevor Sie sich die Mühe machen und sich bewerben. Ganz klar ist: Niemand möchte sich unter Wert verkaufen. Deswegen vorher bei Ihrem eventuell zukünftigen Chef anzurufen, ist jedoch keine gute Idee. Und auch im Anschreiben sollten Sie einen Betrag nur nennen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sie erwecken sonst den Eindruck, Ihnen gehe es tatsächlich nur ums Geld. Das ist im Grunde nicht verwerflich, wird aber in den wenigsten Unternehmen gerne gesehen. Denn man will sie im Vorstellungsgespräch erstmal kennen und im wahrsten Sinn des Wortes „wertschätzen“ lernen – Ihre Kompetenzen, Leistungsmotivation und Persönlichkeit überprüfen – bevor man Ihnen ein Angebot macht.

In Ihrem Fall ist es gar nicht so schwierig im Vorfeld herauszufinden, ob Sie überhaupt Gefahr laufen, unterbezahlt zu werden. Denn auch wenn die Eingruppierung Ihres Berufsfelds von Arbeitgeber zu Arbeitgeber schwankt, werden Ihnen feste Größen vorgegeben, mit denen Sie arbeiten können. Daher ist es zunächst ganz wichtig, zu entscheiden, wo Ihre eigene Ober- und Untergrenze liegt. Und auch wenn Stufe neun zu niedrig ist, kann sich eine Bewerbung lohnen. Denn wenn Sie im Vorstellungsgespräch überzeugen, ist das Unternehmen womöglich gewillt, mehr für Sie auszugeben und Ihnen etwa nach der Probezeit ein höheres Gehalt in Aussicht zu stellen. Lassen Sie sich dieses Versprechen unbedingt schriftlich geben – am besten gleich im Arbeitsvertrag vermerken. Falls Sie mit Ihrem Gegenüber trotz seines Interesses an Ihrer Arbeitskraft zu keiner Einigung kommen, ist eine Absage Ihrerseits ja jederzeit möglich.

Zum Schluss sei Ihnen noch gesagt: Geld ist nicht alles im Leben. Wenn Ihnen die Jobbeschreibung und das Unternehmen gefallen, sollten Sie Ihren Gehaltswunsch erst einmal ein klein wenig zurückstellen. Und wenn Sie einen Job nur des Geldes wegen machen würden, lassen Sie es lieber sein. Denn glücklich werden Sie damit bestimmt nicht. Foto: promo

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an Jürgen Hesse

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