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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DBGB

Was mache ich mit Überstunden?

Ich bin 36 und arbeite in leitender Funktion in einer Agentur. In dem letzten Monaten habe ich eine sehr große Zahl an Überstunden angesammelt. In meinem Vertrag steht leider keine Regelung dazu und ich frage mich jetzt: Wie kann ich die Überstunden sinnvoll nutzen? Kann ich meinen Urlaub verlängern oder mir einen Bonus auszahlen lassen? Ich möchte das Thema demnächst mit meiner Chefin besprechen. Aber was ist rechtlich erlaubt?

Von Überstunden spricht man, wenn die individuell geschuldete Arbeitszeit überschritten wird und ein unmittelbarer Ausgleich, etwa durch kürzere Arbeitszeit am darauffolgenden Tag, nicht erfolgt. Überstunden werden in der Regel angeordnet beziehungsweise können sich auch aus den an den Arbeitnehmer gestellte Anforderungen und den ihm übertragenen Aufgaben ergeben. Grundsätzlich sollte die Arbeit jedoch vom Arbeitgeber so organisiert sein, dass nur ausnahmsweise Überstunden anfallen. Sofern ein Betriebsrat besteht, können Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates angeordnet werden (Paragraph 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVerfG).

Werden Überstunden nicht ausdrücklich angeordnet, sind Sie als Beschäftigter im Streitfall beweispflichtig dafür, dass es notwendig war, länger als vorgesehen zu arbeiten und so Überstunden anzusammeln. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, Arbeitszeitnachweise zu führen und sie sich in regelmäßigen Abständen, etwa wöchentlich, vom jeweiligen Vorgesetzen bestätigen zu lassen.

Um die Überstunden abzugelten, gibt es keine rechtlichen Beschränkungen. Sie können sich die Überstunden sowohl auszahlen als auch in Freizeit ausgleichen lassen. Ein Freizeitausgleich empfiehlt sich schon deshalb, weil durch überlange Arbeitszeiten erhebliche gesundheitliche Belastungen entstehen können. Und der Ausgleich gelingt nur mit entsprechenden Freizeiten – andernfalls ist es schwierig, sich auf Dauer zu erholen. Verhandelbar ist auch, ob Überstunden nur eins zu eins oder mit Zuschlägen ausgeglichen werden.

Für das Gespräch mit Ihrer Chefin sollten Sie also für sich selber vorher klären, was Ihnen lieber ist: Möglich sind eine Abgeltung in Geld oder ein Ausgleich in Freizeit, unter Umständen auch anschließend an den Urlaub. Wenn, wie in Ihrem Fall, in erheblichem Umfange Überstunden angefallen sind, sollten Sie auch konkret überlegen, wie ein Ausgleich in Zeit tatsächlich realisiert werden kann, denn es macht wenig Sinn, dass Sie Überstunden ausgleichen um dann anschließend, weil die Arbeit in Ihrer Abwesenheit aufgelaufen ist, wieder neue Überstunden ansammeln. Foto: promo

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an Martina Perreng

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