
Bei der elektronischen Zeiterfassung müssen sich Arbeitnehmer für Pausen ausstempeln, auch für kurze Kaffeepausen. Was drohen kann, wenn man sich nicht dran hält, zeigt ein aktuelles Urteil.
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„Paukenschlag“ vom Bundesarbeitsgericht: Was das Urteil zur Zeiterfassung in der Praxis bedeutet
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