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Jobs & Karriere: Bildung verpflichtet

Wer eine Fortbildung von seinem Chef finanziert bekommt, darf über einen längeren Zeitraum an den Betrieb gebunden werden – aber nicht zu lange. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Wer eine Fortbildung von seinem Chef finanziert bekommt, darf über einen längeren Zeitraum an den Betrieb gebunden werden – aber nicht zu lange. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Wenn die Bindungsdauer ein unzulässiges Maß annehme, würden Rückzahlungsklauseln unwirksam, sagt BAG-Richter Johann Kremhelmer dem Tagesspiegel am Sonntag. In diesem Fall bestehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Fortbildungskosten seitens des Chefs, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb früher verlässt.

Bei welcher Bindungsdauer ein unzulässiges Maß vorliegt, hänge von Kosten und Umfang der Fortbildung ab und unterliege der Einzelfallprüfung des Gerichts, so Kremhelmer. Im verhandelten Fall (Az: 3 AZR 900/07) war die Rückzahlungsklage eines Arbeitgebers erfolglos. Statt einer möglicherweise zulässigen Bindung von zwei Jahren hatte der Arbeitgeber eine unzulässtige von fünf Jahren vereinbart. phe

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