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Jobs & Karriere: „Diplom“ gibt es nur an Hochschulen

Wer getäuscht wird, braucht nicht zu zahlen

Kein Diplom, kein Geld: Wirbt eine umtriebige Weiterbildungsstätte damit, den Absolventen ihrer Bezahl-Lehrgänge zum Abschluss ein „Diplom“ auszustellen, müssen die Teilnehmer die vertraglich vereinbarten Gebühren am Ende nicht bezahlen. Denn das Diplom ist ein akademischer Grad, den nur staatlich zugelassene Hochschulen vergeben dürfen. Die Mehrzahl der Ausbildseinrichtungen dürfen ein solches Zeugnis trotz des eindeutigen Vertragstextes nicht ausgeben – und verlieren damit den Anspruch auf die Lehrgangsgebühren. Das hat vor Kurzem das Landgericht Coburg im Fall eines 2600 Euro teuren Kosmetik-Kurses entschieden (Az. 33 S 4/08).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte eine private Kosmetikschule ein dreiwöchiges Seminar zur beruflichen Weiterbildung im Fach Ganzheitskosmetik angeboten. Sowohl in der Werbebroschüre, als auch im Vertragstext wurde nach erfolgreichem Abschluss ein Diplom in Aussicht gestellt. Doch nach bestandener Prüfung erhielten die Teilnehmer nur eine Bestätigungsurkunde. Die Schulleitung war der Ansicht, mehr könne sie als Nicht-Hochschule rechtlich nicht verleihen. Schließlich seien die Begriffe „Diplom“ und „Urkunde“ im Sprachgebrauch sowieso faktisch gleichbedeutend.

Dem widersprachen die Richter. „Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben“, erklärt Rechtsanwalt Gottfried Putz. Dass der akademischer Grad eines „Diploms“ aber nur von Hochschulen vergeben werden kann, müsse der Durchschnittsverbraucher nicht wissen. Vielmehr darf er eine Qualifizierung durch eine staatliche Stelle erwarten – und ist berechtigt, nach erkannter Täuschung wegen vorsätzlicher Irreführung vom Vertrag zurückzutreten. Üblicherweise werden Weiterbildungskurse von den Anbietern durch eigene Zertifikate bescheinigt. phe

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