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EINE EXISTENZ AUFBAUEN: Für ALG II-Empfänger gibt es Einstiegsgeld

Auch wer das Arbeitslosengeld II bezieht, kann bei der Existenzgründung mit dem so genannten Einstiegsgeld gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass seine selbstständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Auch wer das Arbeitslosengeld II bezieht, kann bei der Existenzgründung mit dem so genannten Einstiegsgeld gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass seine selbstständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat. Wie hoch das Einstiegsgeld bemessen wird, hängt davon ab, wie lange man vorher arbeitslos war und in welchen Familienverhältnissen man lebt. Die Förderung wird zunächst sechs Monate und insgesamt bis zu zwei Jahren gewährt. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig eingestuft wird. Bezieht ein Gründer zum Beispiel den ALG II–Regelsatz von 347 Euro, erhält er 173,50 Euro Unterstützung. Wenn allerdings das Gesamteinkommen (Förderung und Verdienst) für den Lebensunterhalt (in diesem Fall 347 Euro) nicht reicht, können Ergänzungsleistungen gezahlt werden. Ansprechpartner sind die Jobcenter der Arbeitsagentur. Außerdem kann man sich bei Gewerkschaften und Gründervereinen wie Garage Berlin (www.garageberlin.de) oder der GO Gründeroffensive Berlin (www.goev.gzberlin.de) informieren. maha

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