zum Hauptinhalt

FINANZSPRITZE VOM CHEF: Nicht zu lange ans Unternehmen binden

Wer eine kostspielige Fortbildung von seinem Arbeitgeber finanzieren lässt, muss sich oft für mehrere Jahre an sein Unternehmen binden. Wer früher kündigt, muss der Firma in manchen Fällen die Kosten für die Weiterbildung nachträglich erstatten.

Wer eine kostspielige Fortbildung von seinem Arbeitgeber finanzieren lässt, muss sich oft für mehrere Jahre an sein Unternehmen binden. Wer früher kündigt, muss der Firma in manchen Fällen die Kosten für die Weiterbildung nachträglich erstatten.

Eine übermäßig lange Bindung sollte man jedoch nicht in Kauf nehmen – sie ist in manchen Fällen sogar gesetzwidrig, wie aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervorgeht (Az.: 3 AZR 900/07).

Verhandelt wurde der Fall einer Bürokauffrau, die von ihrer Firma eine Fortbildung zur Betriebswirtin finanziert bekam. Zwei Jahre später kündigte sie – und sollte rund 2900 Euro nachzahlen.

Da der Lehrgang nur rund drei Monate an Arbeitszeit in Anspruch nahm, sei jedoch höchstens eine zweijährige Bindung an das Unternehmen gerechtfertigt, entschieden die Richter. Die Forderung des Chefs sei unzulässig. phe

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false