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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Dürfen Arbeitslose Urlaub machen?

Meine Freundin ist seit vier Wochen arbeitslos. Jetzt haben wir aber vor ein paar Monaten eine Reise nach Thailand gebucht. Können wir trotzdem gemeinsam fahren?

Zwar haben Bezieher von Arbeitslosengeld keinen Anspruch auf Urlaub. Sie müssen jederzeit einen Bewerbungstermin wahrnehmen können oder für die Teilnahme an Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Doch grundsätzlich können auch Arbeitslose auf Reise gehen: Die Agentur für Arbeit genehmigt bis zu drei Wochen. Das Arbeitslosengeld I beziehungsweise das Arbeitslosengeld II sowie die Krankenversicherung wird währenddessen voll weiter gezahlt. Dabei muss allerdings einiges beachtet werden. Durch die „Erreichbarkeitsanordnung“ gibt es strenge Vorschriften.

Genehmigt wird ein Urlaub (in der Sprache der Arbeitsagentur heißt das „Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs“) aber immer dann, wenn die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Die Genehmigungen werden allerdings oft sehr kurzfristig erteilt, etwa ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Reisestart. Erst dann ist für die Arbeitsberater absehbar, ob während des geplanten Urlaubs Vermittlungsschancen bestehen.

So sollten Sie vorgehen: Eine Woche vor Reisestart müssen sich Arbeitslose bei ihrer Arbeitsagentur melden und eine Genehmigung beantragen. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich die Abwesenheit von ihrem Ansprechpartner des Jobcenters genehmigen lassen.

Arbeitslose, die erst vor kurzem Ihren Job verloren haben, wie Ihre Freundin, haben weniger gute Chancen. Denn: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist Urlaub nur in Ausnahmefällen möglich. Das liegt daran, dass während dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am aussichtsreichsten sind.

Wurde die Reise genehmigt, wird das Arbeitslosengeld bis zu drei Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt, allerdings entfallen ab der vierten Woche die Leistungen, wenn eine länger als drei Wochen andauernde Reise geplant ist. Dauert die Reise länger als sechs Wochen, kann für die gesamte Zeit der Abwesenheit kein Geld gezahlt werden. Für Zeiten ohne Leistungsbezug besteht kein Krankenversicherungsschutz. Wer ohne Zustimmung der Agentur verreist, muss bereits gezahltes Geld zurückzahlen.

Außerdem ist zu beachten: Unmittelbar nach der genehmigten Reise, muss man sich persönlich bei der Agentur oder dem Jobcenter zurückmelden, sonst drohen Sperrfristen bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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