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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Lohnt sich eine Betriebsrente?

Ich fange bald bei einem neuen Arbeitgeber an und denke bei dem Wechsel auch über betriebliche Altersversorgung nach. Habe ich Anspruch darauf? Und wenn ich etwas einzahle, ist das sicher und bekomme ich dann eine ordentliche Rendite?

Seit 2001 enthält das Betriebsrentengesetz einen Anspruch für jeden Beschäftigten auf betriebliche Altersversorgung in Form von so genannter Entgeltumwandlung: Das heißt, dass jeder vom Arbeitgeber verlangen kann, dass Teile seines Arbeitsentgeltes nicht ausgezahlt, sondern auf einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden. Das kann ein Teil des monatlichen Entgelts sein. Aber auch eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld kann dafür verwendet werden. Das Bruttoentgelt kann man umwandeln, dann fallen für die verwendeten Beträge keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Werden Nettobeträge für betriebliche Altersversorgung verwendet, können sie durch Zulagen gefördert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wenigstens eine Direktversicherung anzubieten, er kann aber auch Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds wählen.

Sicher ist betriebliche Altersversorgung in jedem Fall, denn entweder unterliegen die Verträge der strengen Finanzaufsicht – oder der Pensionssicherungsverein in Köln garantiert die Auszahlung der Altersversorgung für den Fall, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

Grundsätzlich hat betriebliche Altersversorgung auch eine gute Rendite, vor allem weil bei tariflichen Versorgungsträgern eine große Gruppe von Beschäftigten versichert werden kann, Risiken sich also besser verteilen lassen.

Allerdings werden auch bei der betrieblichen Altersversorgung häufig so genannte gezillmerte Tarife angeboten, das heißt, dass Kosten und Provisionen, die bei jeder Versicherung anfallen, zuerst von den eingehenden Beträgen bezahlt werden, bevor eine nennenswerte Gutschrift auf dem Konto erfolgt. Wird ein solcher Vertrag nach kurzer Zeit gekündigt oder wurde er erst kurz vor der Rente abgeschlossen, kann es passieren, dass weniger ausgezahlt wird, als eingezahlt wurde.

Zwar hat das Landesarbeitsgericht München im Jahr 2007 bei einem gezillmerten Vertrag, bei dem nach vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von eingezahlten 6200 Euro nur 640 Euro ausgezahlt wurden, der Beschäftigten einen Schadensersatz in Höhe der Differenz zugebilligt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht aus. Deshalb sollte man sich vor Abschluss des Vertrages beim Arbeitgeber nach den genauen Konditionen erkundigen und Beispielrechnungen verlangen. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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