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Geschäftsessen

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Korruption in Unternehmen: Geschenkt

Das Ticket zum Fußballspiel, die Einladung zum Essen, Kugelschreiber oder Wandkalender: Wo Bestechung anfängt und wie Mitarbeiter reagieren sollten.

In der Wohnung einer älteren Mieterin muss die Batterie der Rauchmeldeanlage ausgetauscht werden. Kein großes Problem, ein Mitarbeiter der Hausverwaltung kann das schnell lösen. Als kleines Dankeschön lädt ihn die Rentnerin zu einem Tässchen Kaffee ein und steckt ihm eine Packung Pralinen in die Tasche – eine nette Geste oder schon Korruption?

Etwa fünf solcher Anfragen landen jeden Monat auf dem Schreibtisch des Berliner Rechtsanwalts Jürgen Kemper. Er ist Ombudsmann dreier Berliner Einrichtungen, des Berliner Immobilienmanagement Unternehmens (BIM), der Gesobau und des Bezirksamts Spandau – und damit Ansprechpartner für alle dort Beschäftigten, die mit dem Thema Korruption in Berührung kommen. Das Problem ist oft: Wann handelt es sich um eine Gefälligkeit, wann um Korruption? Der Übergang ist fließend, die Grauzone groß.

Der Anti-Korruptionsverein Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Im Strafrecht wird der Begriff ähnlich vage bestimmt. „Wo Einflussnahme beginnt, hängt auch vom Einzelfall ab, von der Branche und der Position des Korrumpierten“, sagt die Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Martina Perreng.

Bestochen wird in öffentlichen Verwaltungen oder in Unternehmen, in der Politik und in der Wirtschaft. Wie oft Korruption vorkommt, lässt sich zwar kaum nachweisen, viele Fälle bleiben im Dunkeln. Das es sich aber nicht um Ausnahmen handelt, belegt eine jüngst veröffentlichte Studie des Beratungsunternehmens Pricewaterhouse-Coopers (PwC): Demnach ist fast jedes fünfte Unternehmen in Berlin und Brandenburg in den vergangenen zwei Jahren aufgefordert worden, Schmiergeld zu zahlen.

Das Klischee, dass der, der sich bestechen lässt, oft ein in Geldsorgen steckender Mitarbeiter ist, stimmt laut Transparency nicht. Statistisch gesehen sind 95 Prozent der Korrumpierten männlich, 40 Jahre alt und gebildet. Bestochen wird quer durch alle Branchen, vor allem im mittleren und höheren Management.

Korruption beginnt oft mit „Anfüttern“: Es wird angetestet, ob Mitarbeiter bereit sind, Gefälligkeiten anzunehmen. So soll eine vertrauensvolle Nähe und Abhängigkeit aufgebaut werden. „Diese unscheinbare Art von Korruption ist weitaus gefährlicher als der direkte Weg, wenn ein Manager etwa zehn Prozent der Auftragssumme oder einen bestimmten Geldbetrag für die Auftragsvergabe an einen Subunternehmer für sich verlangt“, sagt Wolfgang Schaupensteiner, der als „Chief Compliance Officer“ bei der Deutschen Bahn der Korruption den Kampf angesagt. Diese erste Annäherung sei für Mitarbeiter vor allem deshalb verlockend, weil eine konkrete Gegenleistung oft nicht gefordert werde.

Die Klassiker solcher Annäherungen kennt Ombudsmann Kemper sehr gut: „Dazu gehört die Einladung zur Messe, das Angebot, die Weihnachtsfeier zu finanzieren oder das Ticket zur Sportveranstaltung, als Anerkennung für die gute Zusammenarbeit.“ Doch können Mitarbeiter generell nichts annehmen?

„Verschenkte Werbeartikel wie Kalender als Weihnachtsgeschenk oder die 50 Cent teuren Kugelschreiber mit Firmenaufdruck fallen nicht unter Korruption“, sagt Kemper. Schwieriger seien aber wertvollere Geschenke. Mitarbeiter sollten im Einzelfall entscheiden, ob es richtig ist, solche Geschenke anzunehmen. So mag eine Flasche Wein nett gemeint sein. „Eigentlich hat sie im Geschäftsleben aber nichts zu suchen“, sagt Kemper.

Problematisch könnten auch Einladungen zu Veranstaltungen oder Messen sein. „Mitarbeiter sollten sich fragen: Wird eine Gegenleistung von mir erwartet? Habe ich bei der Einladung das Gefühl, dass ich gegenüber meinen Kollegen etwas verberge?“, sagt er. Haben solche Angebote keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit, rät er zur Absage. Im Zweifel sei das Einverständnis des Vorgesetzten oder des Abteilungsleiters einzuholen.

In jedem Fall ablehnen sollten Beschäftigte hingegen alles, was einen persönlichen Bezug hat, etwa Rabattmarken, Gutscheine oder Geldbeiträge. Auch die Essenseinladung solle man besser zurückweisen – auch wenn das nach erfolgreichen Verhandlungsgesprächen nicht immer so einfach sei. „Wer auf Nummer sicher gehen will, der soll die Pizza einfach selbst bezahlen“, sagt Kemper.

Kaum ein großes Unternehmen kommt heute ohne Verhaltensrichtlinien aus und auch mittelständige Firmen sollten Kemper zufolge auf einen Verhaltenskodex nicht verzichten. Der Grund: Mitarbeitern ist sehr geholfen, wenn sie Leitlinien haben, an denen sie sich orientieren können. Bei den regionalen Unternehmen hat sich das aber noch nicht überall herumgesprochen: Nur 28 Prozent der von PwC befragten Firmen haben ein Anti-Korruptionsprogramm. Neben der Bahn gehört etwa der Supermarkt Reichelt dazu, die Berliner Stadtreinigung und die Gasag. Die Berliner Wasserbetriebe haben eine für alle Mitarbeiter gültige Dienstvereinbarung. Der Flugkonzern Air Berlin verbietet per Arbeitsvertrag die Annahme von Geschenken.

Wer sich bestechen lässt oder besticht, und sich dabei erwischen lässt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Grundsätzlich ist erwiesene Korruption für den Arbeitgeber ein Grund zur fristlosen Kündigung“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Andreas Buschmann. Im Siemens-Korruptionsskandal im Mai 2007 wurden zwei ehemalige Manager zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Im Kampf gegen Korruption setzen Unternehmen wie die Bahn nun verstärkt auf die Schulung der Mitarbeiter. Außerdem gibt es ein neues System, mit dem die Mitarbeiter jetzt der internen Anti-Korruptionsabteilung über das Internet anonym Hinweise auf Bestechung geben können.

Die Zusage zu einem Tässchen Kaffee wäre aber keine Korruption. „Das gilt als so genanntes sozialadäquates Verhalten und ist vollkommen in Ordnung“, sagt Ombudsmann Kemper. Wenn der Chef nichts dagegen habe, könne man auch die Schachtel Pralinen annehmen. Am besten verteilt man sie in der Abteilung. „Dann haben wenigstens alle etwas davon.“

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