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RECHTE DER ARBEITNEHMER: Notfalls helfen die Gerichte

Was macht ein Arbeitnehmer, dem ein Ver- oder Gebot übertrieben erscheint oder er es für gesetzeswidrig hält? „Im Zweifel sollte er sich zunächst daran halten, sich aber an die zuständige Stelle im Unternehmen richten“, rät Arbeitsrechtler Gerald Wiedebusch.

Was macht ein Arbeitnehmer, dem ein Ver- oder Gebot übertrieben erscheint oder er es für gesetzeswidrig hält? „Im Zweifel sollte er sich zunächst daran

halten, sich aber an die zuständige Stelle im Unternehmen richten“, rät Arbeitsrechtler Gerald Wiedebusch. Schließlich gelte eine Betriebsvereinbarung (und darauf fußen Ethikrichtlinien) unmittelbar und zwingend. Wer die Regeln nicht beachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Meist wird der Mitarbeiter zuerst abgemahnt. Im nächsten Schritt kann der Chef kündigen. Aber: Ethikrichtlinien können auch nichtig sein, etwa weil der Betriebsrat nicht zugestimmt hat oder weil sie die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers übersteigen und z.B. in das

Privatleben eingreifen. Im Prozess wird der Arbeitnehmer Recht bekommen. Übrigens muss er nicht auf die Kündigung warten, um vor Gericht zu ziehen. „Auch eine Abmahnung kann gerichtlich überprüft und, falls sie ungerechtfertigt ausgesprochen wurde, aus den Akten genommen werden.“ hoel

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