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Wirtschaft: Kartellamt billigt Eon-Verträge

Absprachen mit Fusionsgegnern

Berlin (fo). Das Bundeskartellamt wird dem fusionierten Energiekonzern EonRuhrgas vorerst keine Steine in den Weg legen. Nach Informationen des Tagesspiegel verstoßen die Eon-Verträge zur Abwendung von Klagen gegen eine Fusion nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt prüft, ob durch die Vereinbarungen andere Unternehmen benachteiligt sind. Würden Sonderpreise beim Bezug von Strom oder Erdgas gewährt, verstieße das gegen das Wettbewerbsrecht. Das ist nach den bisherigen Erkenntnissen der Kartellwächter offenbar nicht der Fall.

Kartellamtspräsident Ulf Böge bestätigte dem Tagesspiegel auf Anfrage, dass alle neun Verträge vorliegen. „Die Prüfung hat aber noch kein abschließendes Ergebnis erbracht.“ Untersucht würden die Lieferverträge und andere Sonderabsprachen zwischen Eon und den ehemaligen Klägern. Erst in einem späteren Schritt, so Böge, prüfe seine Behörde den Tausch oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Das geschehe unabhängig von den außergerichtlichen Vereinbarungen Eons im Rahmen der üblichen Fusionskontrolle.

Eon hatte mit außergerichtlichen Vereinbarungen erreicht, dass neun Klagen gegen die Ministererlaubnis zur Ruhrgas-Übernahme zurückgezogen wurden. Damit konnte der elf Milliarden Euro teure Zusammenschluss nach monatelanger Blockade vollzogen werden. Eon verpflichtete sich zu Gas- und Stromlieferungen und sicherte weitere Leistungen zu. Die Verträge mit Energiehändlern und Stadtwerken haben laut Eon einen Gesamtwert von 90 Millionen Euro.

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