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Wirtschaft: Kartellamt deckt Papier-Kartell auf

Berlin (hej). Das Bundeskartellamt hat ein bundesweites Kartell (siehe Lexikon) im Papiergroßhandel aufgedeckt.

Berlin (hej). Das Bundeskartellamt hat ein bundesweites Kartell (siehe Lexikon) im Papiergroßhandel aufgedeckt. Wie Kartellamtspräsident Ulf Böge am Donnerstag mitteilte, sei fast die gesamte Branche an den unzulässigen Preisabspachen beteiligt gewesen. Den Unternehmen drohen jetzt insgesamt Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe. Das Kartell war unter anderem aufgeflogen, weil erstmals Beteiligte dem Kartellamt gegenüber ausgepackt hatten, um in den Genuss von Straferleichterungen zu kommen.

Nach der vor zwei Jahren beschlossenen Bonusregelung kann das Amt kooperationswilligen Unternehmen oder deren Mitarbeitern die Geldbuße ganz oder zumindest teilweise erlassen, wenn die Betroffenen die Wettbewerbshüter von sich aus freiwillig über die Absprachen informieren. Das Papier-Kartell ist der erste Fall, in dem Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. „Sie haben einen nicht unerheblichen Beitrag zur Aufklärung sowohl der überregionalen Kartellstruktur als auch der Regional-Kartelle geleistet“, berichtete Böge.

Da die Firmen derzeit noch Gelegenheit bekommen, zu den Vowürfen Stellung zu nehmen, will das Bundeskartellamt noch nicht Ross und Reiter nennen. Klar sei aber, dass mit wenigen Ausnahmen nahezu alle Unternehmen der Branche beteiligt gewesen seien. Nach den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde gibt es ein überregionales Kartell und rund ein Dutzend Abspachen auf regionaler Ebene. Die Betroffenen hätten zwischen 1996 und April 2000 die Preise für Bilderdruckpapier, Offset- und Selbstdurchschreibpapier abgesprochen und somit künstlich überteuert, glaubt das Kartellamt.

Insgesamt geht es beim Papiergroßhandel um ein Marktvolumen von rund drei Milliarden Euro. Der betroffene Markt habe daran einen Anteil von 25 Prozent. Schwerpunkt der Absprachen sei Nordrhein-Westfalen gewesen, an sieben Firmen und deren Mitarbeiter in NRW seien bereits sogenannte Beschuldigungsschreiben herausgegangen, sagte Böge. Es gebe Hinweise auf weitere Regionalkartelle in Hannover, Frankfurt (Main), Nürnberg, Stuttgart und München. Die entsprechenden Schreiben werden derzeit in der Behörde vorbereitet. Unter den Unternehmen seien sowohl mittelständische als auch international tätige Firmen, hieß es weiter.

Das Bundeskartellamt hatte bereits im April 2000 bundesweit rund 20 Firmenstandorte und zwei Wohnungen von Mitarbeitern durchsucht. Regionale Schwerpunkte waren damals Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Bremen. Böge geht davon aus, dass die gesamten Kartellverfahren bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein werden. „Kartelle sind kein Kavaliersdelikt“, betonte Böge, Kartellabsprachen dürften sich finanziell nicht lohnen. Deshalb dürfe das Bundeskartellamt auch Geldbußen verhängen, die bis zum Dreifachen des durch ein Kartell erzielten Mehrerlöses betragen können. Zudem kann die Wettbewerbsbehörde – anders als in der EU – nicht nur Unternehmen, sondern auch Personen belangen, die an den Absprachen mitgewirkt haben. In den vergangenen zehn Jahren haben die Wettbewerbshüter rund 300 Kartellverfahren durchgeführt und dabei Geldbußen in Höhe von rund 400 Millionen Euro verhängt.

Im Fall der Papiergroßhändler mussten die Unternehmen nur die Eckpreise weniger Produkte absprechen, um einen erheblichen Teil des Sortiments zu manipulieren. Betroffen von den höheren Preisen waren nach Informationen des Bonner Kartellamts in erster Linie Druckereien, letztlich seien die Preismanipulationen aber zu Lasten aller Verbraucher gegangen.

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