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Wirtschaft: Kartellamt: Gaspreise werden sinken

Düsseldorf Das Bundeskartellamt will den schleppenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Schwung bringen: Die Behörde wird die üblichen langfristigen Exklusivverträge untersagen, die Gashändler bisher mit Stadtwerken geschlossen haben. Das geht aus einem Schreiben des Kartellamts hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

Düsseldorf Das Bundeskartellamt will den schleppenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Schwung bringen: Die Behörde wird die üblichen langfristigen Exklusivverträge untersagen, die Gashändler bisher mit Stadtwerken geschlossen haben. Das geht aus einem Schreiben des Kartellamts hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Wegen des dadurch verstärkten Wettbewerbs rechnet die Behörde mit einem „Absinken des Preisniveaus“.

Branchenexperten messen den Plänen eine große Bedeutung für die Marktöffnung zu. „Das Kartellamt hat ein Thema angepackt, das ausschlaggebend sein wird für den Wettbewerb auf dem Gasmarkt“, sagt Peter Rosin, Energieexperte bei Clifford Chance Pünder. Nach den neuen Leitlinien müssten Hunderte bereits bestehende Verträge zwischen Gashändlern und Stadtwerken angepasst werden. Neue Anbieter hingegen könnten leichter Kunden gewinnen.

Bislang gibt es auch sieben Jahre nach Öffnung des Energiemarktes kaum Wettbewerb im Gasgeschäft. Neuen Anbietern ist es nicht gelungen, sich auf dem Markt einen nennenswerten Anteil zu sichern. Das liegt vor allem an den Verträgen der großen Lieferanten wie Eon Ruhrgas, Wingas, RWE oder Verbundnetz Gas (VNG) mit den mehr als 700 deutschen Kommunalversorgern. Vor der Liberalisierung waren Vereinbarungen getroffen worden, die Stadtwerke und Regionalversorger exklusiv und über Jahrzehnte hinweg banden, in Einzelfällen bis 2017. Da Wettbewerb weithin fehlt, bleiben die Preise für Privatkunden hoch. In Einzelfällen haben Gerichte die Praxis zwar für wettbewerbswidrig erklärt. Eine Grundsatzentscheidung steht aber aus.

Da will das Bundeskartellamt nun nachhelfen. Künftig sollen Verträge mit Stadtwerken unzulässig sein, die länger als zwei Jahre laufen und den Gasbedarf zu mehr als 80 Prozent abdecken. Ab einer Laufzeit von vier Jahren darf sich der Lieferant nicht mehr als 50 Prozent des Volumens sichern. Die Schwellenwerte orientieren sich dabei am tatsächlichen Bedarf des Kunden und nicht an der maximalen Menge während eines Jahres mit hohem Verbrauch. Alle vor 1998 geschlossenen Verträge müssen angepasst werden, lediglich Übergangsfristen werden eingeräumt.

Seit Monaten hat das Kartellamt gegen 16 Konzerne ermittelt und knapp 1000 Verträge überprüft. Es spricht von einer „Marktabschottung“ zu Lasten von anderen Lieferanten. juf/HB

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