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Wirtschaft: Kartellamt mahnt die Post ab

Berlin - Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Post am Mittwoch vorgeworfen, Konkurrenten bei so genannten postvorbereitenden Leistungen zu diskriminieren. Dabei geht es um das Vorsortieren von Briefsendungen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm und deren Einlieferung in die Briefzentren der Deutschen Post.

Berlin - Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Post am Mittwoch vorgeworfen, Konkurrenten bei so genannten postvorbereitenden Leistungen zu diskriminieren. Dabei geht es um das Vorsortieren von Briefsendungen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm und deren Einlieferung in die Briefzentren der Deutschen Post. Die Behörde teilte mit, aus ihrer Sicht verstoße der Konzern zurzeit „gegen das Missbrauchsverbot des deutschen und des europäischen Kartellrechts“. Sie wolle das Verhalten untersagen. Die Post habe bis Ende November Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sagte eine Behördensprecherin dem Tagesspiegel. Falls das Amt seine Einschätzung dann bestätigt sehe, sei „gebenenfalls sofort Vollzug anzuordnen“.

Damit wird es für die Post enger. Vor zwei Wochen hatte schon die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, mit dem sie die stärkere Öffnung postvorbereitender Dienste für Postkonkurrenten erreichen will. Auch hier ist die Begründung, dass gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen werde.

Ein Postsprecher sagte, der Konzern bleibe bei seiner bisherigen Rechtsauffassung. Die noch geltende Exklusivlizenz für Briefe bis 100 Gramm umfasse alle Teilleistungen. „Das Postgesetz definiert das auch so“, sagte der Sprecher. Mit den Einnahmen würden die Unversaldienste, also die flächendeckende Versorgung Deutschlands, zu der die Post verpflichtet ist, finanziert. Eine Verordnung des Kartellamts würde die Post zwar in jedem Fall umsetzen. Maximal rechne man mit einem Umsatzverlust von bis zu 200 Millionen Euro im Jahr. Doch würden alle rechtliche Möglichkeiten geprüft. Sollte etwa das Kartellamt letztlich nicht Recht behalten, könnten Rabatte, die Konkurrenten auf Grund der Verordnung gewährt wurden, dann nachträglich zurückgefordert werden.

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