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Wirtschaft: Kartellamt senkt Preise für Stromdurchleitung

(fo). Das Bundeskartellamt hat erstmals einem Stromversorger vorgeschrieben, die Preise für die Nutzung seines Netzes durch Konkurrenten zu senken.

(fo). Das Bundeskartellamt hat erstmals einem Stromversorger vorgeschrieben, die Preise für die Nutzung seines Netzes durch Konkurrenten zu senken. Die zum EonKonzern gehörende Thüringer Energie AG (Teag) muss ihre Preise um etwa zehn Prozent reduzieren. Für Kartellamtspräsident Ulf Böge sind die überhöhten Netznutzungsentgelte derzeit das Haupthindernis für einen wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten. Kleine Stromanbieter ohne eigenes Netz beklagen sich immer wieder darüber, dass Netzbetreiber wie die Teag sie daran hindern, Kunden in deren Gebiet zu versorgen. Das Kartellamt erwartet von seiner Entscheidung eine Signalwirkung für den Markt. Neun weitere Beschwerden liegen den Wettbewerbshütern zur Prüfung vor.

Die Teag wies den Vorwurf des Wettbewerbsmissbrauchs zurück. Ihre Netznutzungsentgelte seien nach der freiwilligen Verbändevereinbarung der Stromwirtschaft kalkuliert worden, die derzeit beim Bundestag und beim Bundesrat lägen. Der Beschluss des Kartellamtes auf Grundlage dieser Kalkulation sei daher nicht nachvollziehbar, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

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