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Wirtschaft: Kein Nachspiel für Ackermann und Esser

Wende im Mannesmann-Strafprozess: Klagen wegen Verstößen gegen das Aktienrecht sind nicht wahrscheinlich

Düsseldorf/Berlin (tas/mot). Die Angeklagten im MannesmannProzess müssen nach dem voraussichtlichen Freispruch im Strafprozess auch nicht mit einem zivilrechtlichen Nachspiel rechnen. Verstöße gegen das Aktienrecht, von denen das Düsseldorfer Landgericht ausgeht, könnten zwar in ein zivilrechtliches Verfahren münden. Doch dazu wird es nach übereinstimmender Meinung von Rechtsexperten wohl nicht kommen. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, sagte Karsten Altenhain, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Düsseldorf, am Donnerstag dem Tagesspiegel. Anlegerschützer bedauerten den wahrscheinlichen Ausgang des Prozesses. „Es bleibt ein schaler Nachgeschmack“, sagte Klaus Nieding, Präsident des Anleger-Schutzbundes dieser Zeitung.

Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte am Mittwoch überraschend mitgeteilt, es gebe im Fall der sechs Angeklagten – darunter Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel – nach dem bisherigen Prozessverlauf keine Hinweise auf den Straftatbestand der Untreue. Mit Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro an damalige Mannesmann-Manager sei aber das Aktienrecht verletzt worden. Die Verteidigung erwartet nach der überraschenden Wende ein schnelles Ende des Prozesses. Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf kündigte für den kommenden Donnerstag eine Erklärung an. Essers Verteidiger Sven Thomas sagte, die Dauer des Verfahrens hänge nun von der Staatsanwaltschaft ab.

Die kündigte hingegen am Donnerstag neue Beweisanträge an. Damit könnte sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen. „Es wird aber wohl kein Zeuge mehr kommen, der etwas ganz Neues zu erzählen hat“, sagte dazu Karsten Altenhain. Die Chancen auf ein zivilrechtliches Urteil gegen die Angeklagten beurteilte der Experte ebenfalls sehr skeptisch. Da die alte Mannesmann-Gesellschaft inzwischen zu 100 Prozent im Vodafone-Konzern aufgegangen ist, könnten nur die Briten einen Zivilprozess anstrengen. Dies sei aber sehr unwahrscheinlich, habe doch sogar der damalige Vodafone-Chef Chris Gent die Prämien als korrekt eingestuft. Deutsche Anleger haben nach Meinung von Juristen keine Möglichkeit zu klagen. Klaus Nieding: „Die meisten ehemaligen Mannesmann-Aktionäre haben seinerzeit das Abfindungsangebot von Vodafone angenommen – damit ist die Sache rechtskräftig.“ Auch die im Zuge eines Squeeze-Out (siehe Lexikon) aus der Gesellschaft gedrängten Anteilseigner hätten heute keine Rechtsgrundlage für eine Zivilklage. Vodafone hatte im Juni 2002, zwei Jahre nach der 180 Milliarden Euro teuren Übernahme, die verbliebenen 4000 Mannesmann-Aktionäre mit einem Zwangsangebot von 218 Euro je Aktie abgefunden.

Prozess wirkt „erzieherisch“

Auch wenn sich Ackermann und Co. wohl nicht mehr in einem Zivilprozess verantworten müssen, hat das Mannesmann-Verfahren die Debatte um Managermoral und gute Unternehmensführung (Corporate Governance) neu entfacht. „Der Prozess hat eine erzieherische Wirkung“, sagte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Tagesspiegel. „Abfindungen in einer solchen Höhe werden in Deutschland auf absehbare Zeit nicht mehr gezahlt.“

Der Prozess habe die Öffentlichkeit sensibilisiert und die Frage neu aufgeworfen, wie sorgfältig Aufsichtsräte ihren Pflichten nachkommen, sagte Anlegeranwalt Nieding. „Der von vielen Unternehmen freiwillig akzeptierte Corporate-Governance-Index wird in der Praxis selten umgesetzt.“ Vor allem das Verhalten des Mannesmann-Aufsichtsrats Joachim Funk hatte für Aufsehen gesorgt. Anfang 2000 hatte er im Zuge der Übernahme neun Millionen Mark als „Anerkennungsprämie“ erhalten. Funk hatte die Zahlung selbst gefordert und ihr dann im Aufsichtsrat zugestimmt.

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