zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Keine Chance für Ackermanns Pläne

Berlin weist die Steuervorschläge des Chefs der Deutschen Bank zurück

Berlin – Berlin als Hauptstadt der Holdings mit ermäßigten Steuersätzen für Dachgesellschaften großer Konzerne? Die Ideen, die Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann in der vergangenen Woche in einem Vortrag vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Berlin entwickelte, haben ihren Reiz. Doch für die Stadt taugen sie nicht, meint die Sprecherin von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). „Das ist keine Frage ob wir wollen, wir können nicht.“ Die Möglichkeiten der Länder und Kommunen in Deutschland, die Steuern oder auch nur deren Höhe selbst festzulegen, seien nun einmal ausgesprochen gering.

Zu den wichtigsten kommunalen Steuern zählt die Gewerbesteuer. Hier legt die Gemeinde den sogenannten Hebesatz fest, mit dem sie die Höhe der Steuer beeinflussen kann. In Berlin liegt der Satz seit dem 1. Januar 1999 bei 410 Prozent. Die Wirtschaft klagt immer wieder, dass dies außerordentlich hoch sei. Und in der Tat, fast im gesamten Berliner Umland ist der Hebesatz niedriger. Nur in Potsdam beträgt er 450 Prozent. Zum Vergleich: In München sind es sogar 490 Prozent.

Eine weitere Steuer, über die die Kommune entscheiden kann, ist die Grundsteuer. Hier wurde der Hebesatz zu Jahresbeginn von 660 auf 810 Prozent erhöht.

Bleibt noch die Grunderwerbsteuer. Auch hier hat das Land Berlin gerade eine negative Vorreiterrolle gespielt. Die Steuer wurde von 3,5 auf 4,5 Prozent angehoben. „Über eine Senkung denken wir nicht nach“, sagt Sarrazins Sprecherin. So bedauerlich die Erhöhungen auch seien, Berlin sei auf die Einnahmen angewiesen. Die Stadt habe schließlich 60 Milliarden Euro Schulden. „Wir können es uns nicht leisten, dass uns Steuern entgehen.“

Neben der Höhe der Steuern klagt die Wirtschaft aber auch über das Gebaren der Finanzämter.„Am wichtigsten und am flexibelsten ist der Vollzug“, sagt Alfons Kühn, Leiter der Steuerabteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). „Was den Unternehmen wirklich nützt, sind schnelle und verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung, was voll steuerpflichtig ist oder vielleicht nur teilweise steuerpflichtig“, sagt Kühn. Er kenne sehr positive Beispiele aus Süddeutschland. Solche schnellen und verbindlichen Auskünfte verhinderten jahrelange Rechtsstreitigkeiten, so Kühn. Die Unternehmen sparten sich zudem hohe Beratungskosten. Schließlich lasse sich auch bei Steuerprüfungen ein Ermessensspielraum nutzen, gibt Kühn zu bedenken. „Es ist schon ein Unterschied, wie häufig und wie hart geprüft wird.“ Dass Dachgesellschaften anders besteuert werden als andere Unternehmen, hält Kühn schlicht für nicht machbar. Verwaltungstechnisch sei dies undenkbar, und zudem drohten dann wohl jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen. Daniel Rhée-Piening

Daniel Rhée-Piening

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false