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Wirtschaft: Kfz-GVO

Nach EURecht sind Verträge, die Autohändler ausschließlich an einen Hersteller binden, eigentlich nicht erlaubt. Der Automobilbranche wurde mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO, siehe Bericht auf dieser Seite), eine Ausnahme gewährt.

Nach EURecht sind Verträge, die Autohändler ausschließlich an einen Hersteller binden, eigentlich nicht erlaubt. Der Automobilbranche wurde mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO, siehe Bericht auf dieser Seite), eine Ausnahme gewährt. Damit sollte der Branche ein harter Wettbewerb erspart und ein zu starker Preisdruck vermieden werden. Zum 1. Oktober treten mit der neuen Kfz-GVO allerdings Neuerungen im Kfz-Vertrieb in Kraft, die den Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher stärken sollen. Die wichtigsten sind: Ein Autohändler darf in Zukunft mehrere Marken verkaufen. Der Werkstatt-Service wird vom Neuwagenverkauf getrennt und Zulieferer dürfen ihre Ersatzteile direkt an die Service-Werkstätten liefern. akz

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