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Wirtschaft: Klagen gegen das „Steuergeschenk“

So hatte sich das Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) nicht gedacht: Als die Regierung im Jahr 2000 ihre Unternehmenssteuerreform verabschiedete, um Deutschland zu entflechten, rechnete sie mit dem Beifall der Wirtschaft. Aber das „Steuergeschenk“ ging nach hinten los.

So hatte sich das Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) nicht gedacht: Als die Regierung im Jahr 2000 ihre Unternehmenssteuerreform verabschiedete, um Deutschland zu entflechten, rechnete sie mit dem Beifall der Wirtschaft. Aber das „Steuergeschenk“ ging nach hinten los. Einige Firmen, darunter die Allianz Lebensversicherung, prüfen Klagen.

DIE REGELUNG

Gewinne aus Verkäufen inländischer Beteiligungen (Aktien) mussten die Firmen ab 2002 nicht mehr versteuern. Im Gegenzug konnten sie aber auch Kursverluste von Aktien nicht mehr steuerlich geltend machen.

DAS PROBLEM

Als die Aktienmärkte in den Jahren 2001 und 2002 crashten, blieben die Lebensversicherer auf den Kursverlusten sitzen.

DIE KORREKTUR

Auf Druck der Branche änderte die Regierung im Dezember 2003 das Gesetz wieder. Seit 2004 werden Gewinne und Verluste steuerlich wieder berücksichtigt. Das Gesetz enthält aber auch eine überraschende, brisante „Klarstellung“: Auch Verluste aus Aktienfonds, die in der 2000er-Reform gar nicht erwähnt sind, sollen für 2001 und 2002 nicht absetzbar sein. Viele Versicherer haben aber darauf vertraut, dass sie ihre Fondsverluste mit Gewinnen verrechnen können. Für die Allianz Leben etwa führt diese „Klarstellung“ zu einer Belastung von 528 Millionen Euro. hej

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