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Wirtschaft: Kommunen sollen Langzeitarbeitslose betreuen

Die Union plant Änderungen an der Reform Hartz IV – Gewerkschaften warnen vor Zwei-Klassen-Arbeitslosigkeit

Berlin - Die Union plant im Falle eines Wahlsiegs umfassende Änderungen an der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Städte und Gemeinden sollen in Zukunft die Betreuung der rund 2,7 Millionen Langzeitarbeitslosen übernehmen. „Die Kommunen kennen den regionalen Arbeitsmarkt besser als die Nürnberger Behörde“, sagte Unions-Fraktionsvize Ronald Pofalla (CDU). Sie sollten nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II übernehmen. Mehrere von der CDU regierte Länder unterstützen das. Kritik kommt dagegen aus den Gewerkschaften, die eine schlechtere Betreuung der Arbeitslosen befürchten, sowie aus der rot-grünen Koalition. Grünen-Fraktionsvize Thea Dückert warnt, dass Langzeitarbeitslose dann aufs „Abstellgleis“ geschickt würden.

Seit Jahresbeginn haben sich im Regelfall Arbeitsgemeinschaften gegründet, in denen sich Mitarbeiter der Kommunen und der Arbeitsagenturen gemeinsam um die Arbeitslosengeld-II-Empfänger kümmern. Regierung und Opposition hatten sich nach langem Streit im Vermittlungsausschuss auf diese Konstruktion verständigt. Die Union wollte ursprünglich den Kommunen die Zuständigkeit komplett übertragen. Sie setzte durch, dass maximal 69 Landkreise und kreisfreie Städte die Betreuung in Eigenregie übernehmen durften.

Niedersachsens Staatssekretär im Sozialministerium, Gerd Hoofe (CDU), hält eine stärkere Verantwortung der Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen für sinnvoll. „Mit einer kommunalen Zuständigkeit ließen sich bessere Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt erzielen“, sagt Hoofe. In Niedersachsen befinden sich bundesweit neben Hessen die meisten Optionskommunen. Er schlägt vor, in einem ersten Schritt unmittelbar nach der Wahl die Option für alle Kommunen zu öffnen. „Jede Gemeinde soll entscheiden können, ob sie die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger allein in die Hand nehmen will.“ In einem zweiten Schritt sollte die Verantwortung ganz den Kommunen übertragen werden. „Wenn die Kommunen die Aufgabe übernehmen, müssen sie langfristig auch die Finanzverantwortung übernehmen“, sagte Hoofe. Derzeit bringt der Bund die Mittel für das Arbeitslosengeld II auf und stellt zusätzlich mehr als sechs Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Die Kommunen finanzieren die Unterkunftskosten, an denen sich der Bund beteiligt.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer warnte davor, den Kommunen die alleinige Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose zu übertragen. „Wir dürfen nicht in Kirchturmpolitik zurückfallen“, sagte sie. Viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten jahrzehntelange Berufserfahrung und müssten über die kommunalen Grenzen hinaus in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. „Eine Zweiteilung der Arbeitsvermittlung ist unsinnig, weil komplette Doppelstrukturen aufgebaut werden müssten und beide Einrichtungen dann um den gleichen freien Arbeitsplatz konkurrieren“, sagte Engelen-Kefer. Sie bezeichnete die Pläne aus Union und FDP als „unverantwortlich“, auch weil die mit Hartz IV hergestellte Transparenz über das Ausmaß der Arbeitslosigkeit wieder eingeschränkt würde. Es sei richtig, dass die Sozialhilfe-Empfänger aus der Anonymität herausgeholt worden seien. „Beide Seiten, Agenturen und Kommunen, müssen jetzt ihre Stärken in den Vermittlungsprozess einbringen. Doch für diese Hilfe aus einer Hand muss die Politik die Verantwortlichkeiten eindeutig klären“, forderte die DGB-Vize.

Verdi-Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber fürchtet, dass kleine Kommunen von der arbeitsmarktpolitischen Dimension dieser Aufgabe überfordert wären. Sie forderte, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) sich weiter um die Vermittlung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger und die Auszahlung der Leistung kümmern sollten, während die Beschäftigten der Kommunen die soziale Betreuung übernehmen. „Da gilt der Satz: Schuster bleib’ bei deinen Leisten. Jeder soll das machen, was er am besten kann“, sagte Kunkel-Weber, die auch im Verwaltungsrat der BA sitzt.

Die Gewerkschafterin warnte davor, die Motivation der BA-Mitarbeiter durch einen erneuten Umbau zu beeinträchtigen. „Viele treibt schon jetzt die nackte Sorge um ihren Arbeitsplatz um“, sagte Kunkel-Weber. Am Jahresende könne man nach den Erfahrungen des ersten Hartz-IV-Jahres entscheiden, ob bei den Arbeitsgemeinschaften nachgesteuert werden müsse. „Wir müssen denen ein bisschen Zeit lassen“, mahnte sie. Der arbeitsmarktpolitische Effekt der Hartz-Reform werde eintreten, wenn die Arbeitsgemeinschaften intensiver in die Betreuung und Vermittlung einsteigen könnten. Kunkel-Weber: „Schon jetzt von einem Scheitern der Reform zu sprechen, ist Wahlkampfgerede der Union.“

Die Union habe die Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug offenbar längst aufgegeben. Ihre Vorschläge liefen darauf hinaus, die Arbeitsmarktpolitik auf Arbeitslosengeldbezieher zu beschränken und die anderen 4,5 Millionen Arbeitslosen auf die kommunale Sozialpolitik zu verweisen. Eine solche Zwei-Klassen-Einteilung von Arbeitslosen wollen die Gewerkschaften nicht akzeptieren.

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