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KONTOAUSZÜGE: Gebühr nicht erlaubt

Die Deutsche Bank darf ihren Kunden nicht unaufgefordert einen Kontoauszug zuschicken und dafür eine Gebühr verlangen. Dieses – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main haben die Verbraucherzentralen erstritten.

Die Deutsche Bank darf ihren Kunden nicht unaufgefordert einen Kontoauszug zuschicken und dafür eine Gebühr verlangen. Dieses – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main haben die Verbraucherzentralen erstritten. Das Gericht erklärte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für unzulässig: Danach ist die Deutsche Bank berechtigt, Kunden „Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden“. Hierfür „kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen“, das sich auf 1,94 Euro belief. Das Gericht stellte fest, dass eine Bank zwar verpflichtet ist, den Kunden einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren. Für die Erfüllung dieser Pflicht dürfe allerdings kein Entgelt erhoben werden. Die Verbraucherzentrale erklärte, das Urteil habe keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken, man werde die Preise der anderen Institute aber ebenfalls überprüfen. dpa/mirs

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