KOSMETIKWERBUNG: Wenig aussagekräftig
DIE VERSPRECHENHinweise auf der Verpackung von Cremes oder anderen Kosmetika wie „dermatologisch getestet“ oder „hypoallergen“ erwecken den Anschein, dass es sich um besonders sorgfältig geprüfte Mittel handelt. DIE EINHALTUNG Die Begriffe sind jedoch rechtlich nicht geschützt.
DIE VERSPRECHEN
Hinweise auf der Verpackung von Cremes oder anderen Kosmetika wie „dermatologisch getestet“ oder „hypoallergen“ erwecken den Anschein, dass es sich um besonders sorgfältig geprüfte Mittel handelt.
DIE EINHALTUNG
Die Begriffe sind jedoch rechtlich nicht geschützt. Es gibt keine einheitlichen Regelungen, nach denen die Verträglichkeit der Produkte geprüft wird. Jede Firma kann dazu ihre eigenen Kriterien ansetzen. Man darf sich also nicht in absoluter Sicherheit wiegen: Bei keinem Produkt sind allergische Reaktionen vollständig auszuschließen. Tsp
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