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Wirtschaft: Ladenschluss: Neuer Vorstoß zur Lockerung - Initiative von Städtetag und Großbetrieben des Einzelhandels

Städte und Einzelhandel haben einen neuen Vorstoß für einen späteren Ladenschluss gestartet. In einer gemeinsamen Initiative forderten sie die Bundesregierung auf, in den Innenstädten von Montag bis Sonnabend Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu ermöglichen.

Städte und Einzelhandel haben einen neuen Vorstoß für einen späteren Ladenschluss gestartet. In einer gemeinsamen Initiative forderten sie die Bundesregierung auf, in den Innenstädten von Montag bis Sonnabend Öffnungszeiten bis 22 Uhr zu ermöglichen. Sonst drohten die Citys zu veröden, warnten der Deutsche Städtetag sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) am Montag in Berlin. Bei den großen Einkaufszentren auf der Grünen Wiese sollte es dagegen beim derzeit geltenden Ladenschluss bleiben.

BAG-Hauptgeschäftsführer Johann Hellwege wandte sich mit Blick auf die Gewerkschaften vehement dagegen, "vor starken Interessengruppen" zurückzuweichen und die längere Öffnung von Geschäften auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus sieht bei den meisten Parteien und der Bundesregierung die Neigung, "alles beim Alten zu lassen". Dagegen suche man Verbündete. So unterstütze der Deutsche Städte- und Gemeindebund den neuen Vorstoß. Auch das Bundesjustizministerium scheine keine Bedenken gegen unterschiedliche Öffnungszeiten für Grüne Wiese und Stadtzentren zu haben, sagte Articus.

Anders als der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) oder die von Berlin gestartete Bundesratsinitiative, die sich für eine generelle Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Sonnabend bis 22 Uhr aussprechen, wollen BAG und Städtetag die Liberalisierung auf die Innenstädte beschränken. "Je mehr Handel auf die Grüne Wiese zieht, desto mehr veröden die Innenstädte", betonte Articus. Deshalb müsse es für die großen Einkaufszentren außerhalb der Orte beim geltenden Ladenschluss bleiben. Städtetag und BAG verwiesen auf ein neues Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Josef Isensee, demzufolge eine Differenzierung der Öffnungszeiten zwischen Grüner Wiese und Stadtzentren verfassungsrechtlich zulässig ist. Articus forderte die Bundesregierung deshalb auf, die Städte durch eine gesetzliche Regelung zu ermächtigen, selbst die Gebiete mit längeren Öffnungszeiten an den Werktagen festlegen zu dürfen.

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