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Wirtschaft: Landesbanken sind in Verruf geraten

Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hat der Bankgesellschaft Berlin empfohlen, Rückstellungen für die Rückforderung einer unerlaubten Beihilfe in ihr Sanierungskonzept einzuplanen. Die EU-Kommission prüft aber nicht nur den Sanierungsplan der Bankgesellschaft Berlin (BGB).

Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hat der Bankgesellschaft Berlin empfohlen, Rückstellungen für die Rückforderung einer unerlaubten Beihilfe in ihr Sanierungskonzept einzuplanen. Die EU-Kommission prüft aber nicht nur den Sanierungsplan der Bankgesellschaft Berlin (BGB). Die BGB muss darüberhinaus mit einem Beihilfeprüfverfahren rechnen, weil Mitte der 90er Jahre die Wohnungsbau-Kreditanstalt an die Landesbank Berlin übertragen wurde. Dies könnte eine unerlaubte Beihilfe gewesen sein, die die Bankgesellschaft Berlin als Rechtsnachfolgerin zurückzahlen müsste.

Ebenso wie die Bankgesellschaft Berlin werden Vermögensübertragungen an die Bayern-LB, die Landesbank Hamburg, die Landesbank Hessen-Thüringen, die Nord LB und die Landesbank Schleswig-Holstein überprüft. Der Bundesverband deutscher Banken hatte sich 1994 bei der EU-Kommission darüber beschwert, dass die Begünstigung der Landesbanken durch Vermögensübertragungen, für die keine Zinsen gezahlt wurden, gegen die EU-Wettbewerbsregelungen verstießen und den Wettbewerb verzerrten.

Die EU-Kommission untersuchte zunächst die Vermögensübertragung auf die West LB und erklärte diese Beihilfemaßnahme 1999 als unvereinbar mit dem EU-Reglement. Sie ordnete die Rückforderung durch die Landesregierung an. Die Kommission hatte 1994 durch die Beschwerde des Bundesverbandes deutscher Banken auch erfahren, dass in Berlin vor etwa zehn Jahren die Wohnungsbau-Kreditanstalt (WBK) einschließlich ihres gesamten Vermögens an die Landesbank Berlin übertragen worden war. Gleichzeitig waren alle Aufgaben der Wohnungsbau-Kreditanstalt an die damals neu gegründete Investitionsbank Berlin übergegangen.

In Berlin hatten sich die haftenden Eigenmittel der Landesbank nach Informationen der EU-Kommission um rund 1,9 Milliarden Mark erhöht. Die davon zur Nutzung durch die Landesbank Berlin zur Verfügung stehenden Mittel erhöhten sich von 1,7 Milliarden Mark 1993 auf über zwei Milliarden Mark 1998. Die Landesbank Berlin zahlte nur für die Beträge eine Vergütung von durchschnittlich 0,25 Prozent, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Die EU-Wettbewerbshüter bezweifeln, dass diese Vergütung marktgerecht war. Die Differenz zwischen der tatsächlichen und der marktüblichen Rendite einer solchen Investition könnte als eine zurückforderbare Beihilfe betrachtet werden.

msb

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