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Wirtschaft: Leichter zum Haus auf Mallorca

EU-Länder regeln das Erbrecht neu.

Luxemburg - Erbschaften über Grenzen hinweg sollen in der Europäischen Union künftig leichter zu regeln sein. Die Mehrzahl der EU-Länder hat eine neue Verordnung beschlossen, nach der bei internationalen Erbschaften in Zukunft nur noch die Behörden des Landes zuständig sein sollen, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte. Wenn etwa ein in Frankreich lebender Deutscher mit Immobilien und Konten in beiden Ländern stirbt, soll die gesamte Erbschaft nach französischem Recht abgehandelt werden. Es sei denn, der Erblasser hat zu Lebzeiten bestimmt, dass das nationale Recht seines originären Heimatlandes – im Beispiel Deutschland – maßgebend sein soll.

Mit dem Luxemburger Beschluss wird außerdem ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses Zertifikat können sich Erben von den Behörden ihres Heimatlandes ausstellen lassen, um bei Banken im Ausland ohne weitere Behördengänge ihren Anspruch nachweisen zu können. In Deutschland ist für Erbschaftsfälle das Nachlassgericht zuständig.

Die Verfahren sollen so für die Erben in der EU günstiger, kürzer und unkomplizierter werden. Innerhalb der EU gibt es jährlich rund 450 000 solcher Fälle grenzübergreifender Erbschaften. Ihr Gesamtwert beträgt mehr als 120 Milliarden Euro. Bislang galten in allen 27 Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regelungen, so dass das Erbrecht bisweilen unterschiedlich ausgelegt wurde.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete die Regelung als eine große Erleichterung. Großbritannien, Irland und Dänemark beteiligen sich allerdings nicht an der Abmachung. mch/AFP

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