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Wirtschaft: Leo Kirch erringt Teilerfolg im Prozess gegen Rolf Breuer Entscheidung auf Februar vertagt Deutsche Bank lehnt Vergleich ab

München (cbu/HB). Im Schadenersatz prozess gegen die Deutsche Bank und ihren Aufsichtsratschef Rolf Breuer hat Leo Kirch einen Teilerfolg errungen.

München (cbu/HB). Im Schadenersatz prozess gegen die Deutsche Bank und ihren Aufsichtsratschef Rolf Breuer hat Leo Kirch einen Teilerfolg errungen. Richter Helmut Lieber erkannte am Dienstag in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich eine mögliche Vertragsverletzung durch Breuer und die Deutsche Bank an. Eine Entscheidung, wie das Verfahren weiter geht, setzte er für den 18. Februar 2003 an.

Im Einzelnen geht es um ein Fernsehinterview Breuers Anfang Februar 2002. Kirch beschuldigt Breuer, darin die Kreditwürdigkeit seiner Kirch-Gruppe öffentlich in Zweifel gezogen zu haben und damit den Untergang des inzwischen insolventen Medienkonzerns ausgelöst zu haben. Der vorläufige Streitwert liegt bei 100 Millionen Euro.

Richter Lieber ermunterte am Dienstag die Anwälte, einen Vergleich zu schließen. Die Deutsche-Bank-Anwälte lehnten jedoch eine einvernehmliche Lösung ab. Sie verwiesen darauf, dass erhebliche Zugeständnisse an Kirch gemacht worden seien. Kirch hatte bei der Deutschen Bank einen Kredit über rund 700 Millionen Euro aufgenommen und ihn mit seiner 40-Prozent-Beteiligung am Springer-Verlag abgesichert. Die Bank verwertete das Paket für 667 Millionen Euro und verzichtete auf 50 Millionen Euro sowie Zinsen von 17 Millionen Euro.

Die Verhandlung vor dem Münchner Landgericht soll eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht feststellen. Die Kirch-Anwälte machen geltend, dass nach den Äußerungen Breuers die BayernLB und die Hypo-Vereinsbank Bedingungen an weitere Kredite geknüpft hätten. „Das war der Todesstoß für die Kirch-Gruppe", sagte Kirch-Anwalt Wolf-Rüdiger Bub. Deutsche-Bank-Anwalt Peter Heckel erklärte, es sei noch zu beweisen, dass ohne das Breuer-Interview die Insolvenz zu vermeiden gewesen wäre. Zudem habe Breuer nichts Neues gesagt, die öffentliche Diskussion um Kirch habe es schon vorher gegeben. „Der Mörder kann sich auch nicht darauf berufen, dass das Opfer ohnehin gestorben wäre. Das gilt auch für den Rufmörder", erwiderte Kirch-Anwalt und CSU-Politiker Peter Gauweiler.

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