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Wirtschaft: Lexikon: AS-Fonds

Der Gesetzgeber hat 1998 mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz spezielle Fonds für die Alterssicherung eingeführt, so genannte Altersvorsorge-Sondervermögens-Fonds. Inzwischen gibt es eine ganze Anzahl unterschiedlicher AS-Fonds, etwa mit hohem oder niedrigem Aktien-, Renten-, und Immobilienanteil.

Der Gesetzgeber hat 1998 mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz spezielle Fonds für die Alterssicherung eingeführt, so genannte Altersvorsorge-Sondervermögens-Fonds. Inzwischen gibt es eine ganze Anzahl unterschiedlicher AS-Fonds, etwa mit hohem oder niedrigem Aktien-, Renten-, und Immobilienanteil. Da die Fonds langfristige Anlageziele verfolgen, werden die Erträge nicht ausgeschüttet sondern thesauriert. Die Fonds investieren zunächst wachstumsorientiert, beispielsweise überwiegend in Aktien. Doch darf der Aktienanteil 75 Prozent nicht überschreiten. Mit fortlaufender Dauer wird dann mehr Wert auf den Substanzerhalt gelegt und beispielsweise in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet. Der Anleger schließt einen Sparplan ab, der eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren aufweist oder dessen Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Anteilssparers reicht. Aus wichtigem Grund (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit) kann der Anteilsscheininhaber unter Einhaltung von Fristen kündigen.

dr

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