Wirtschaft: Lexikon: Betriebsbedingte Kündigungen
Betriebsbedingte Kündigungen sind so genannte ordentliche Kündigungen, die nur dann ausgesprochen werden können, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr möglich machen (Kündigungsschutzgesetz Paragraf Eins Absatz II). Solche Gründe könnten sich aus der unmittelbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmen (etwa Rohstoffknappheit, Auftragsmangel, Absatzprobleme) ergeben.
Betriebsbedingte Kündigungen sind so genannte ordentliche Kündigungen, die nur dann ausgesprochen werden können, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr möglich machen (Kündigungsschutzgesetz Paragraf Eins Absatz II). Solche Gründe könnten sich aus der unmittelbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmen (etwa Rohstoffknappheit, Auftragsmangel, Absatzprobleme) ergeben. Aber auch mit unternehmerischen Entscheidungen - wie Rationalisierungsmaßnahmen, Stilllegungen unrentabler Betriebsteile - sind betriebsbedingte Kündigungen zu rechtfertigen. Unwirksam sind sie allein schon dann, wenn die Gebote der Sozialauswahl nicht oder ungenügend beachtet wurden. Nicht selten gibt es Rationalisierungsvereinbarungen mit Betriebsräten, nach denen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.
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