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Wirtschaft: Lexikon: Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste deutsche Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen. Er entscheidet darüber, ob Steuer- oder sonstige Bescheide von Finanzämtern oder Zollbehörden rechtmäßig sind.

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste deutsche Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen. Er entscheidet darüber, ob Steuer- oder sonstige Bescheide von Finanzämtern oder Zollbehörden rechtmäßig sind. Dabei ist es seine Hauptaufgabe, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts zu sorgen. Nicht zuständig ist der BFH für Steuerstrafsachen; hier urteilt der Bundesgerichtshof. Eine Revision gegen Urteile der Länder-Finanzgerichte ist möglich, wenn sie das Finanzgericht oder der Bundesfinanzhof zugelassen hat, etwa, weil der Fall eine grundsätzliche Bedeutung hat. Gegründet wurde der Bundesfinanzhof 1950 in München. Im Laufe der Jahre ist die Zahl der finanzgerichtlichen Verfahren immer stärker gestiegen. 2001 waren 6296 Fälle beim Finanzhof anhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer stieg gegenüber dem Vorjahr um vier Monate auf 13 Monate.

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