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Wirtschaft: Lexikon: Due Dilligence

Ist ein Unternehmen am Kauf eines anderen Unternehmens interessiert, prüft es vor Vertragsabschluss die Ertrags- und Geschäftslage, die letzten Jahresabschlüsse sowie die finanziellen sowie geschäftlichen Planungen des interessierenden Objekts, um alle Risiken im Kaufvertrag zu berücksichtigen und in die Bewertung des Unternehmens einfließen zu lassen. Diese Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird als Due Dilligence ("gebotene Sorgfalt") bezeichnet und meist von externen Experten wie Bankern, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern durchgeführt.

Ist ein Unternehmen am Kauf eines anderen Unternehmens interessiert, prüft es vor Vertragsabschluss die Ertrags- und Geschäftslage, die letzten Jahresabschlüsse sowie die finanziellen sowie geschäftlichen Planungen des interessierenden Objekts, um alle Risiken im Kaufvertrag zu berücksichtigen und in die Bewertung des Unternehmens einfließen zu lassen. Diese Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird als Due Dilligence ("gebotene Sorgfalt") bezeichnet und meist von externen Experten wie Bankern, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Vor einer Übernahme hat der Käufer das Recht relevante Unterlagen einzusehen, das Management zu befragen und Betriebsbesichtigungen vorzunehmen. Vor einem Börsengang ist eine Due Dilligence Voraussetzung für die Erstellung eines Prospekts.

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