LEXIKON: LEXIKON
PATENTMit einem Patent kann man neue technische Erfindungen schützen lassen. Nur der Patentinhaber darf die Erfindung verwerten und vermarkten.
PATENT
Mit einem Patent kann man neue technische Erfindungen schützen lassen. Nur der Patentinhaber darf die Erfindung verwerten und vermarkten. Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang, bei Arzneien und Pflanzenschutzmitteln ist eine Verlängerung um fünf Jahre möglich. Problematisch ist die Patentierung von Software. Reine Computerprogramme (Textverarbeitungs-, Buchhaltungsprogramme) genießen in Deutschland keinen Patentschutz, sondern werden nur durch das Urheberrecht geschützt. Erfindungen, die ein Computerprogramm enthalten (ein Antiblockiersystem im Auto etwa), sind dagegen patentierbar, sofern sie technischen Charakter haben. Man spricht hier von computerimplementierten Erfindungen.
URHEBERRECHT
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum, etwa Texte, Musik, auch Software. Nur der Urheber darf entscheiden, wer sein Werk nutzen darf und zu welchen Konditionen.
GESCHMACKSMUSTER
Nicht nur technische Neuerungen, auch das Design eines Produkts – etwa Form und Farbe – kann man schützen lassen. Der Schutz hält 25 Jahre.
MARKENRECHT
Eine Marke kann jeder anmelden. Sie dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, selbst Farben kann man als Marke schützen lassen. Der Schutz kann beliebig oft verlängert werden.hej
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