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Wirtschaft: Lexikon: Ministererlaubnis

Die Ministererlaubnis kann über wettbewerbsrechtlich umstrittene Fusionen entscheiden. Voraussetzung ist nach Paragraf 24 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz), dass "die gesamtwirtschaftlichen Vorteile" die Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist.

Die Ministererlaubnis kann über wettbewerbsrechtlich umstrittene Fusionen entscheiden. Voraussetzung ist nach Paragraf 24 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz), dass "die gesamtwirtschaftlichen Vorteile" die Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist. Die Erlaubnis kann nur der Bundeswirtschaftsminister erteilen, da er dem Kartellgesetz zufolge die oberste Entscheidungsinstanz für Unternehmenszusammenschlüsse ist. Die Unternehmen haben nach der Ablehnung einer Fusion durch das Bundeskartellamt einen Monat, um einen Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen. Danach hat der Minister vier Monate Zeit für seine Entscheidung. Eine solche Erlaubnis hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher erst sechs Mal gegeben. Zuletzt hatte im September 1989 Wirtschaftsminister Helmut Haussmann (FDP) die Übernahme von MBB durch Daimler-Benz gegen ein Veto des Kartellamts mit Auflagen genehmigt.

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