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Wirtschaft: Lexikon: Überschuldung

Wenn das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken, spricht man von Überschuldung ( siehe Artikel ). Maßgeblich ist eine eigenständig erstellte Überschuldungsbilanz.

Wenn das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken, spricht man von Überschuldung ( siehe Artikel ). Maßgeblich ist eine eigenständig erstellte Überschuldungsbilanz. Darin werden alle im Falle alsbaldiger Konkurseröffnung vewertbaren Vermögenswerte den Verbindlichkeiten, die eine Konkursforderung begründen können, gegenübergestellt. Eine Überschuldung besteht, wenn die Differenz zwischen diesen beiden Posten negativ ist. Nicht nur Unternehmen, auch Privathaushalte können sich überschulden. In Deutschland kämpfen derzeit etwa 2,3 Millionen Haushalte mit zu hohen Schulden: Das Familieneinkommen reicht nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr aus, um den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Höhe der gesamten Konsumentenkredite liegt bei mehr als 500 Milliarden Mark.

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