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Wirtschaft: Lexikon: Urheberrechtsgesetz

"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes", heißt es im Urheberrechtsgesetz. Über 36 Jahre alt ist das Gesetz, jetzt will es Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin reformieren.

"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes", heißt es im Urheberrechtsgesetz. Über 36 Jahre alt ist das Gesetz, jetzt will es Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin reformieren. Sie will die Stellung der Kreativen verbessern. Die Urheber - Schriftsteller, Journalisten, Fotografen - sollen künftig von Verlagen, Agenturen oder Sendeanstalten noch jahrelang Nachforderungen verlangen können, wenn sie glauben, für ihre Arbeit seinerzeit nicht angemessen entlohnt worden zu sein. Verleger, Werbeagenturen und Sendeanstalten geht dieser Ansatz viel zu weit: Sie sehen eine Kostenlawine auf sich zu kommen, deren Umfang noch niemand abschätzen könne. Letzlich würden die Gerichte über "angemssene Vergütungen" entscheiden. Das mache eine solide Kalkulation unmöglich.

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